Über den antiken griechischen und römischen Kalender

Am 1. Jan. -45 (ohne Zählung eines Jahres Null), an JD 1704987 chronologisch, trat die von Julius Cäsar durchgesetzte Kalenderreform in Kraft. In der Nacht vom 1. zum 2. Jan. -45 war Neumond, an dem man sich orientierte, deshalb kann das Datum genau angegeben werden.

Es war 'ante diem IV. Kal. Jan. DCCVIII a.u.c' (ab urbe condita, im Jahr 708 der Stadt nach dem alten Kalender), der zum 1. Jan. DCCIX a.u.c. wurde. Der folgende 'Kalendae Martiae', der Beginn des Jahres 709 d.St. nach dem alten Kalender, fiel auf den 1. Martius des neuen Jahres 709; der Jahresbeginn wurde um 60 Tage vorverlegt; der Kalender der römischen Republik wurde abgelöst.

Im Folgenden wird der davor geltende, der vorcäsarische, im wesentlichen aus Griechenland übernommene, Kalender dargestellt, sowie eine Umrechnungsmöglichkeit der Kalenderdaten geboten.

 

Literatur dazu:

Ludwig Ideler: Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie, 1826, Berlin.

Theodor Mommsen: Die römische Chronologie bis auf Caesar, 1859, Berlin.

Heinz Zemanek: Kalender und Chronologie, 1984, München.

Astronomische Voraussetzungen

 

Die Veröffentlichungen der Daten der Sonnen- und Mondfinsternisse durch Fred Espenak auf der NASA Eclipse Web Site haben die Beurteilungsmöglichkeiten der astronomischen Gegebenheiten auf eine neue Grundlage gestellt.

Im Lauf der Sonne ist die periodische Wiederkehr der Sonnwenden und Tag-und-Nacht-Gleichen zu beobachten. Diese Periode, das tropische Sonnenjahr, beträgt im langjährigen Mittel etwa 365,242189 Tage.

Im Lauf des Mondes ist die periodische Wiederkehr von Neu- und Vollmond zu beobachten. Diese Periode, der synodischer Monat oder eine Lunation, beträgt etwa 29,530589 Tage im langjährigen Mittel. Schon früh im Altertum war erkannt worden, dass diese Perioden nach 19 Sonnenjahren und 235 Lunationen recht genau zusammentreffen.

Es sind aber auch, nach den erhältlichen Daten, lange Perioden bestehend aus 372 oder 391 Jahren zu beobachten, vor deren und nach deren Beginn einige Male jeweils im Abstand von 19 Jahren Neumonde, Wintersonnenwenden und Sonnenfinsternisse innerhalb einiger Stunden zusammentreffen.

Diese Perioden waren und sind selbstverständlich ohne Rücksicht auf irgendeinen Kalender festzustellen. Orientiert man sich nur an der fortlaufenden Beobachtung des Mondlaufs und seiner Lage zum Sonnenlauf, dann entfallen Überlegungen zu Schalttagen oder Schaltmonaten. Der ungleiche Lauf des beobachtbaren Mondes führt jedoch zu Unsicherheiten. Schon mit der regelmässigen Benennung der Lunationen mit Monatsnamen im Verlauf eines Sonnenjahres ist auch die Benennung eines besonderen, eines Schaltmonats, erforderlich.

Wird eine einfache publizierte Kalenderregel nach astronomischen Beobachtungen korrigiert, ist von Seiten der Unverständigen der Vorwurf zu erwarten, daß die Korrektur erfolge, weil der Kalender in Unordnung sei. Auch der Vorwurf durch Kalenderkorrektur würden sie, die mit einer einfachen Kalenderregel gerechnet haben, benachteiligt, wird nicht fehlen.

Eine Kalenderregel ist stets nötig, um Planbarkeit der Zeiträume in der Zukunft und Nachvollziehbarkeit in der Vergangenheit zu erreichen. Eine konsequente Schaltregel kann jedoch Unregelmässigkeiten und Irrtümer in den Schaltungen nicht nachvollziehen.

Gegenwärtige Kalender

 

Zur chronologischen Tageszählung hat Joseph Scaliger (1540-1609) eine heute allgemein akzeptierte Zählung eingeführt, das julianische Datum JD, die am 1. Jan. -4713 beginnt. Der 1. Jan. 2000, 0 Uhr ist deshalb JD 2451545 nach der chronologischen Zählung, die hier verwendet wird; es ist JD 2451544,5 nach der astronomischen Zählkonvention.

Eine weitere Konvention ist zu beachten: nach der historischen Chronologie gibt es kein Jahr 0, astronomisch wird dagegen zur leichteren Rechnung mit einem Jahr 0 gerechnet; JD 1721423 ist deshalb der 31. Dez. -1, 0 Uhr nach chronologischer Datierung und JD 1721422,5 der 31. Dez. des Jahres 0, 0 Uhr nach astronomischer. Historisch betrachtet liegt vor dem Zeitpunkt 0 der erste Jahreszeitraum der vorausgehenden Zählung, dem im Jahr darauf der erste Jahreszeitraum der nachfolgenden Zählung folgt.

Der gegenwärtig in Europa gültige Kalender ist der seit 15. Oktober 1582 (JD 2299161) befolgte Gregorianische Kalender. Bis zum Vortag, dem 4. Oktober 1582 (JD 2299160), wird nach dem Julianischen Kalender datiert.

Nach der Schaltregel des Julianischen Kalender wird in jedem Jahr, dessen positive Jahreszahl durch 4 teilbar ist und dessen negative Jahreszahl bei Division durch 4 den Rest 1 lässt, ein Schalttag zum Normaljahr von 365 Tagen eingefügt. Die Schaltregel des Gregorianischen Kalenders fügt hinzu: in den durch 100 teilbaren Jahreszahlen wird der Schalttag weg gelassen, ausser die Hunderterzahl ist durch 4 teilbar.

Der antike griechische Kalender

 

Mit dem Aufstellen der Sonnenuhr des Meton in Athen im Jahr -433 konnte das grosse Metonische Jahr, die Periode von 19 Sonnenjahren, zur Grundlage des Kalenders gemacht werden.

Im antiken Griechenland wurden Monate mit dem Neumond begonnen und mit abwechselnd 29 und 30 Tagen gezählt. Das grosse Metonische Jahr mit 19 Sonnenjahren konnte in 3 + 5 + 3 + 5 + 3 Jahre gegliedert werden; diese wiederum in  12 + 13 + 12 und in  12+ 13 + 12 + 13 + 12 Monate. Damit war ein Kalender gelungen, der einem gleichmässigen Mondlauf recht genau folgte.

Der babylonischen Astronomie war der 19jährige Mondzirkel schon etwa 300 Jahre vorher bekannt und wurde in ihrem Einflussbereich kalendarisch verwendet.

Konventionelle Voraussetzungen des römischen Kalenders

 

Der römische Monat Aprilis hat seinen Namen vom Aufgehen der Saat, der Monat Maius vom Wachsen, der Monat Iunius vom Gedeihen. Zur Rekonstruktion des Kalenders wird deshalb angenommen, dass die Römer keine anderen Monate, als die des Frühjahrs und Frühsommers, mit diesen Namen benannt haben. Die traditionellen Längen der Monate sind überliefert. Die Monate wurden so gelegt, dass das erste Mondviertel auf Nonae und Vollmond auf Idus des jeweiligen Monats fiel. An den Kalendae sollte das Neulicht, die erste dünne Mondsichel, zu sehen sein.

Berücksichtigt man diese Vorgaben, so ergibt sich die Folge der Tage, Monate und Jahre in der hier rekonstruierten Anordnung.

Für die kalendarische Datierung ist die Wocheneinteilung ohne Bedeutung, wohl aber für die Lage der Feier- und Versammlungstage, der Gerichts- und Marktage. Die achttäge Woche, das Nundinum, die im Wechsel mit der siebentägigen galt, ist zuverlässig überliefert.

Die Monate

 

Anbetracht des unregelmässig beobachtbaren Mondes hat man in Rom feste Monatslängen festgelegt. Die überlieferten Monatslängen, die gerade Anzahlen möglichst vermieden, haben keineswegs zu der früher vermuteten Unabhängigkeit vom Mondlauf geführt, wie ein Vergleich mit den tatsächlichen Monatsverläufen zeigt.

Da Vollmond auf den Idus fallen sollte, war die Lage eines Monats in Bezug auf eine Lunation eindeutig geregelt. Mit dem Ausrufen des Monats (calendae, der Rufetag) wurde auch die Tageszahl bis zum ersten Viertel (Nonae) und damit die Monatslänge, somit der Beginn der monatlichen Datierung ausgerufen und die Kalenderregel bestätigt.

Der Schaltmonat wurde in Rom Intercalarius, auch Mercedonius genannt.

 

Die Monate hatten:

Martius 31 Tage
Aprilis 29 Tage
Maius   31 Tage
Iunius   29 Tage
Quintilis    31 Tage
Sextilis 29 Tage
September 29 Tage
October 31 Tage
November 29 Tage
December 29 Tage
Ianuarius   29 Tage
Februarius 27, mit Bisextum 28 Tage
Intercalarius 28 Tage
 

Der Schaltmonat Intercalarius ist so eingefügt, dass die Konvention über die Lage der Monate erfüllt wird und Idus auf den Vollmond fällt. Da Nonae und Idus Wochenanfänge sind, ist damit die Lage von Monaten, Schaltmonat und Schalttag eindeutig bestimmt.

Deshalb wird im 12monatigen Schaltjahr und im 13monatigen Jahr  'a.d. VI. Cal.'  im Februarius zum zweitägigen Bisextum; der Februarius kommt dann auf 28 Tage.

Die Zählweise der Monatstage war, wie hier am Beispiel des Martius:

   1.   Calendae Martiae

   2.   ante diem VI. Nonas Martii

   3.   ante diem V. Nonas Martii

   4.   ante diem IV. Nonas Martii

   5.   ante diem III. Nonas Martii

   6.   Pridie Nonas Martii                                

   7.   Nonae Martiae                                                      

   8.   ante diem VIII. Idus Martii

   9.   ante diem VII. Idus Martii

   10. ante diem VI. Idus Martii

   11. ante diem V. Idus Martii

   12. ante diem IV. Idus Martii

   13. ante diem III. Idus Martii

   14. Pridie Idus Martii

   15. Idus Martiae                                                      

   16. ante diem XVII. Calendas Aprilis

   17. ante diem XVI. Calendas Aprilis

   18. ante diem XV. Calendas Aprilis

   19. ante diem XIV. Calendas Aprilis

   20. ante diem XIII. Calendas Aprilis

   21. ante diem XII. Calendas Aprilis

   22. ante diem XI. Calendas Aprilis

   23. ante diem X. Calendas Aprilis          

   24. ante diem IX. Calendas Aprilis

   25. ante diem VIII. Calendas Aprilis          

   26. ante diem VII. Calendas Aprilis          

   27. ante diem VI. Calendas Aprilis

   28. ante diem V. Calendas Aprilis

   29. ante diem IV. Calendas Aprilis

   30. ante diem III. Calendas Aprilis

   31. Pridie Calendas Aprilis                                

 

Der zweite Tag des Martius, Maius, Quintilis und des October war jeweils  a.d. VI. Nonas; der zweite Tag des Intercalarius war  a.d.V. Nonas;  der zweite Tag aller anderen Monate war  a.d. IV. Nonas. Im Februarius und Intercalarius entfielen  a.d. XVII. Kalendas und  a.d. XVI. Kalendas.

Wie in den Pandecten 50,16,98 des Corpus Iuris Civilis aus den Büchern des Celsus festgehalten wird, wurden die beiden Tage des Bisextum im Februar rechtlich als einer gezählt; die Wochen des Intercalarius wurden rechtlich den letzten Tagen des Februarius zugerechnet. Man hat somit eine rechtliche Zuordnung gehandhabt, die oft als Schaltregel missverstanden wurde.

Die Jahre sind im Einzelnen mit Wocheneinteilung dargestellt:

Jahreskalender für das 12monatige Jahr, J12 mit 354 Tagen,

Jahreskalender für das 13monatige Jahr, J13 mit 383 Tagen und

Jahreskalender für das 12monatige Jahr mit Bisextum im Februar, J12b mit 355 Tagen.


Einzelheiten

 

Das grosse Metonische Jahr mit 19 Sonnenjahren und 6939 Tagen, hier M19 bezeichnet, erfordert zur kalendarischen Schaltung eine um einen Schalttag verlängerte Periode von 6940 Tagen, hier M19b.

Die Monate werden mit der überlieferten Anzahl an Tagen eingesetzt. Für die Umrechnung der Datumsangaben werden Perioden in folgender Anordnung verwendet:

 

Bildet man eine 3jährige Periode mit

M3  =  J12b + J13 + J12b = 1093 Tage

und die 5jährige Perioden

M5   =  J12b + J13 + J12b + J13 + J12    =  1830 Tage,

M5b =  J12b + J13 + J12b + J13 + J12b  =  1831 Tage,

 

dann ist das grosse Metonische Jahr

M19   =  M3 + M5 + M3 + M5 + M3    =  6939 Tage,

M19b =  M3 + M5b + M3 + M5 + M3  =  6940 Tage.

 

Die Schaltperioden sind:
M8    =  M5b + M3  =  2924 Tage,
M11  =  M3 + M5 + M3  =  4016 Tage.

 

Mit  M57 = M19 + 2 M19b  =  20819 Tagen, ist

 

M372  =  2 M57 + M11 + 2 M57 + M11 + 2 M57 + M8  =  135870 Tage,
M391  =  M19b +  M372,

Mit aufeinanderfolgenden Perioden 

M1154 = M391 + M372 + M391

wird der gesamte historisch kalendrierbare Zeitraum abgedeckt.

 

Kalendarische Daten des vorcäsarischen Kalenders können damit umgerechnet werden.

 

 

Abstimmung der Kalender

 

Am 7. 3. -51 (ohne Zählung eines Jahres 0) fand eine eindrucksvolle Sonnenfinsternis statt, die gut überliefert und im vorcäsarischen Kalender auf  a.d. Calendae Martiae DCCIII a.u.c. zu datieren ist.