Summarie von königlichen und keyserlichen darzu landt und lehen rechten.

Verlagsort:

Augsburg

Verlag:

Günther Zeyner aus Reutlingen, gedruckt ca. 1473

Umfang:

110 Blätter

genannt:  Der Schwabenspiegel

Universitätsbibliothek Heidelberg, Signatur GW M40944.


Diese Transskription enthält den vollständigen Gesetzestext. Die Numerierung der Abschnitte, eine Gliederung und die Übertragung einiger älterer Wörter wurden hinzugefügt.

 

Das Landrechtbuch.

Teil I:

Cap. I        bis       Cap. CXLVIII

Teil II:

Cap. CXLIX    bis   Cap. CCLI

Teil III:

Cap. CCLII     bis   Cap. CCCLI

Teil IV:

Cap. CCCLII   bis   Cap. CDXII

Das Lehenrechtbuch.

Teil V:

Cap. CDXIII   bis   Cap. DLXXIV

Die Gliederung des Land- und Lehenrechts im Einzelnen.

Übertragung einiger Wörter

Erläuterungen

Diese Inkunabel des alten königlichen und kaiserlichen Rechts, sowie des Land- und Lehenrechts ist nicht nur ein Dokument der Rechtsgeschichte, sondern auch ein hervorragendes Zeugnis der Sprachgeschichte.

Das Gesetzeswerk geht auf das römische Zivilrecht, die Gesetze Karls des Großen und nachfolgende Reichsgesetze zurück, die lange geltende Priorität erlangten. Es wurde in der Fassung des Schwabenspiegels auf dem Reichstag 1298 zu Nürnberg unter Kaiser Albrecht I., und später wiederholt, als allgemein gültiges Reichsgesetz bestätigt. Die Billigung landschaftlicher und regionaler Fassungen dieses Rechts und die Durchsetzung des Reichsrechts sind Themen der Rechts- und Staatsgeschichte.

Die damaligen Schriftsetzer hatten sichtbar erhebliche technische Probleme zu bewältigen. Ein Schriftsetzer des Gesellenprüfungsjahrgangs 1958 Regensburg hat für diese Transskription einige augenscheinlich darauf zurück zu führende Mißlichkeiten behoben. Kurzformen wurden dabei aufgelöst.

Der Buchstabe u wird kontextabhängig als v wiedergegeben bei:
davon, gevolgen, hievor, trivaltig, unverseret, unverwandelt;

v wurde ersetzt durch u bei:
uncz, undertenig, underwindet, ungenoß, ungericht, unnd, uns, unmässig, unrecht, unschuldig, untzeitig, unwissendt, umb, urlaub, urteil;

v wurde ersetzt durch ü bei: über,
falls nicht schon in der Inkunabel so geschrieben.
Dies wurde auch bei verwandten Wörtern und Wortzusammensetzungen entsprechend gehandhabt.

Variierende Schreibweisen, auch Großbuchstaben, wurden nach der Inkunabel gesetzt. Interpunktionen wurden gelegentlich korrigiert nach dem Abdruck in: Reichssatzung, zusammengetragen von Melchior von Haiminsfeldt, genannt Goldast, Hanau 1609.

Der Buchstabe j war noch unbekannt. Das ß, das scharfe s, war ein besonderer Buchstabe. Die Schreibweise der fett gesetzten römischen Blattzahlen in eckigen Klammern folgt der Inkunabel.