Summarie von königlichen und keyserlichen darzu landt und lehen rechten.
Verlagsort: |
Augsburg |
Verlag: |
Günther Zeyner aus Reutlingen, gedruckt ca. 1473 |
Umfang: |
110 Blätter |
genannt: Der Schwabenspiegel
Universitätsbibliothek Heidelberg, Signatur GW M40944.
Diese Transskription enthält den vollständigen Gesetzestext. Die Numerierung
der Abschnitte, eine Gliederung und die Übertragung einiger älterer Wörter wurden hinzugefügt.
Teil I: |
Cap. I bis Cap. CXLVIII |
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Teil II: |
Cap. CXLIX bis Cap. CCLI |
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Teil III: |
Cap. CCLII bis Cap. CCCLI |
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Teil IV: |
Cap. CCCLII bis Cap. CDXII |
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Teil V: |
Cap. CDXIII bis Cap. DLXXIV |
Die Gliederung des Land- und Lehenrechts im Einzelnen.
Erläuterungen
Diese Inkunabel des alten königlichen und kaiserlichen Rechts, sowie des Land- und Lehenrechts ist nicht nur ein Dokument der Rechtsgeschichte, sondern auch ein hervorragendes Zeugnis der Sprachgeschichte.
Das Gesetzeswerk geht auf das römische Zivilrecht, die Gesetze Karls des Großen und nachfolgende Reichsgesetze zurück, die lange geltende Priorität erlangten. Es wurde in der Fassung des Schwabenspiegels auf dem Reichstag 1298 zu Nürnberg unter Kaiser Albrecht I., und später wiederholt, als allgemein gültiges Reichsgesetz bestätigt. Die Billigung landschaftlicher und regionaler Fassungen dieses Rechts und die Durchsetzung des Reichsrechts sind Themen der Rechts- und Staatsgeschichte.
Die damaligen Schriftsetzer hatten sichtbar erhebliche technische Probleme zu bewältigen. Ein Schriftsetzer des Gesellenprüfungsjahrgangs 1958 Regensburg hat für diese Transskription einige augenscheinlich darauf zurück zu führende Mißlichkeiten behoben. Kurzformen wurden dabei aufgelöst.
Der Buchstabe u
wird kontextabhängig als v wiedergegeben bei:
davon, gevolgen, hievor, trivaltig, unverseret, unverwandelt;
v wurde ersetzt
durch u bei:
uncz, undertenig, underwindet, ungenoß, ungericht, unnd, uns, unmässig,
unrecht, unschuldig, untzeitig, unwissendt, umb, urlaub, urteil;
Variierende Schreibweisen, auch Großbuchstaben, wurden nach der Inkunabel gesetzt. Interpunktionen wurden gelegentlich korrigiert nach dem Abdruck in: Reichssatzung, zusammengetragen von Melchior von Haiminsfeldt, genannt Goldast, Hanau 1609.
Der Buchstabe j war noch unbekannt. Das ß, das scharfe s, war ein besonderer Buchstabe. Die Schreibweise der fett gesetzten römischen Blattzahlen in eckigen Klammern folgt der Inkunabel.