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Gesetze


VIERTES BUCH

 

[704 St.] DER ATHENER: Wohlan denn, welche Bezeichnung darf man dieser eurer künftigen Anlage geben? Ich meine dies aber nicht so als ob ich darnach fragen wollte welchen Namen sie denn zur Zeit hat und welchen man in Zukunft ihr beilegen soll, denn diesen wird im neuentstandenen Staate die Gründung oder irgend eine Örtlichkeit geben oder man wird ihm den geheiligten Namen eines Flusses oder einer Quelle oder eines der in jener Gegend einheimischen Gottheiten beiliegen. Was ich von diesem Staate durch jene Frage erfahren will ist vielmehr dies: ob es ein See- oder Landstaat werden wird.

KLEINIAS: Die Stadt auf welche sich unser jetziges Gespräch bezieht, lieber Freund, ist vom Meere wohl gegen achtzig Stadien entfernt.

DER ATHENER: Wie aber? Sind Hafenplätze auf dieser Seite derselben oder ist sie ganz und gar ohne solche?

KLEINIAS: Sie hat dort so treffliche Hafenplätze, Freund, als man es nur verlangen kann.

DER ATHENER: O weh, was sagst du da! Doch wie steht's mit der umliegenden Gegend? Ist sie an Allem fruchtbar oder fehlen ihr einige Erzeugnisse?

KLEINIAS: Kaum.

DER ATHENER: Und wird eine Nachbarstadt nicht weit entfernt liegen?

KLEINIAS: Keineswegs, sondern eben deshalb weil dies nicht der Fall ist wird diese Kolonie gegründet. Eine alte Auswanderung nämlich, welche dort stattgefunden, hat das Land seit unbedenklicher Zeit wüst gelassen.

DER ATHENER: Und weiter: wie sind dort Ebenen, Berg und Wald verteilt?

KLEINIAS: Es kommt die natürliche Beschaffenheit dieser Gegend ganz der des übrigen Kreta gleich.

DER ATHENER: Du würdest sie also eher eine bergige als eine ebene nennen.

KLEINIAS: Allerdings.

DER ATHENER: Dann ist der Schade noch heilbar und noch nicht alle Aussicht dahin diesem neuen Staat tüchtige Bürger zu geben. Denn wenn diese Stadt nicht bloß an der See zu liegen käme und gute Hafenplätze hätte, sondern dabei auch nicht alle ihre Bedürfnisse selber erzeugte und vieles derselben nicht hervorbrächte, so wäre ihr ein großer Retter und gottgeleitete Gesetzgeber vonnöten, wenn sei nicht bei einer solchen Natur des Landes vielerlei eben so buntscheckige als nichtswürdige Sitten in sich aufnehmen sollte, so aber liegt eine Beruhigung in den achtzig Stadien. Freilich liegt sie auch so noch der See näher als gut ist, und zwar wohl um so mehr, [705 St.] da die ganze Küste nach deiner Aussage mit guten Hafenplätzen versehen ist, gleichwohl muß aber auch dies schon zu unserer Befriedigung dienen. Denn die Nähe des Meeres bietet zwar Tag für Tag ihre süßen Reize dar, in Wahrheit aber ist es eine salzige und bittere Nachbarschaft. Indem sie nämlich die Bürger mit Handelsgeist und krämerischer Gewinnsucht erfüllt und ihren Seelen einen trügerischen und unzuverlässigen Charakter einflößt, so entfremdet sie sie der Treue und dem Wohlwollen gegen einander so wie gegen andere Menschen. Eine fernere Beruhigung in Bezug auf diese Gefahren nun liegt darin daß das Gebiet der neuen Kolonie alle Erzeugnisse selber hervorbringt, und da es bergig ist, so ist es offenbar daß es mit dieser Allergiebigkeit dennoch nicht zugleich eine Vielergiebigkeit verbinden wird, denn wäre dies der Fall, so würde es ja eine reiche Ausfuhr ermöglichen und so wiederum der Staat mit Gold- und Silbergeld überschwemmt werden, ein Übel wie es, geradezu gesagt, wenn man Eins gegen das Andere hält, einem Staate nicht größer begegnen kann, indem Nichts die Bildung edler und rechtlicher Charaktere so sehr erschwert, wie wir, wenn ihr euch dessen erinnert, schon im Verlaufe unseres Gesprächs bemerkt haben.

KLEINIAS: Wir erinnern uns dessen wohl und finden daß wir damals Recht hatten und jetzt Recht haben.

DER ATHENER: Und nun weiter! Wie ist das Land mit Holz zum Schiffbau versehen?

KLEINIAS: Es wächst dort keine Tanne, die der Rede wert wäre, und auch keine Föhre und nicht viele Zypressen, und auch Fichten und Platanen, welche die Schiffbauer stets zu den inneren Teilen der Schiffe gebrauchen müssen, findet man nur wenig.

DER ATHENER: Auch in dieser Hinsicht ist die Natur des Landes ein wahres Glück für dasselbe.

KLEINIAS: In wie fern denn?

DER ATHENER: Es ist ein Glück wenn ein Staat seine Feinde in ihren schlechten Eigenschaften nicht leicht nachahmen kann.

KLEINIAS: Was von dem bisher Versprochenen hast du bei dieser Bemerkung im Sinne?

DER ATHENER: Guter Freund, nimm mich in Obacht, indem du dabei stets das im Auge behältst was im Anfange über die kretischen Gesetze bemerkt worden ist, daß sie nämlich nur auf Einen Zweck ihr Absehen gerichtet hätten. Ihr nämlich sagtet daß dies der Krieg sei, ich dagegen erinnerte daß es allerdings das Richtige sei wenn solche gesetzliche Einrichtungen die Tugend zum Zwecke hätten, daß ich es aber nicht eben billigen könne wenn sie bloß auf einen Teil und nicht nach Kräften auf die Gesamtheit derselben ihr Absehen gerichtet hätten. Jetzt also nehmt ihr eurerseits wiederum mich in Obacht, indem ihr mir bei der vorliegenden Gesetzgebung folgt, ob ich nämlich irgend Etwas was nicht zur Tugend oder was nur zu einem Teile der Tugend hinführt als Gesetz hinstellen werde. Denn ich bin der Meinung daß nur dasjenige Gesetz richtig gegeben ist welches wie ein Bogenschütze stets sein Ziel im Auge behält, [706 St.] dasjenige welchem allein beständig eins jener bleibenden Güter nachfolgt, alles Andere aber, mag es nun in Reichtümern oder irgend etwas Anderem der Art bestehen, wenn es ohne das Vorerwähnte ist, außer Acht läßt. Bei der Nachahmung der Feinde in ihren schlechten Eigenschaften nun dachte ich an solche Fälle wo ein am Meere wohnendes Volk den Plackereien seiner Feinde ausgesetzt ist, wie etwa den folgenden, die ich aber keineswegs in der Absicht erwähne um euch durch die Erinnerung an dieselben zu verletzen. Minos nämlich zwang vor Zeiten die Bewohner von Attika zu einer harten Tributzahlung, indem er im Besitze einer Seemacht war, sie aber noch weder Kriegsschiffe, wie jetzt, besaßen, noch auch ein Land voll von Schiffsbauholz, so daß sie sich leicht eine Seemacht hätten schaffen können. Sie waren daher nicht im Stande durch Nachahmung des Schiffswesens schon damals gleich selber Seeleute zu werden und die Feinde von sich abzuwehren. Ja, es wäre ihnen auch ersprießlicher gewesen noch öfter sieben Knaben zu verlieren als aus schwer bewaffneten, Stand haltenden Landtruppen Seekämpfer zu werden und sich so daran zu gewöhnen häufige Landungen zum Zwecke eilfertiger Streifzüge zu machen und sich dann geschwinde wieder auf ihre Schiffe zurückzuziehen und es so für keine Schande zu erachten wenn man dem Andrange der Feinde nicht Stand hält und nicht daran sein Leben wagt, sondern vielmehr gleich allerlei scheinbare Vorwände bereit hat um die Waffen wegzuwerfen und eine angeblich gar nicht schimpfliche Flucht zu ergreifen. Denn solche Redensarten pflegen sich im Seedienst zu bilden, die das oft unermeßliche Lob welches man ihnen zollt keineswegs, sondern das Gegenteil verdienen, weil man nie an schlechte Sitten gewöhnen soll und am Wenigsten den besten Teil der Bürger, und man hätte auch schon aus Homer entnehmen können daß ein solcher Brauch nicht lobenswert sei. Denn Odysseus schmäht bei ihm den Agamemnon daß er die Achäer zu der Zeit da die Troer sie im Kampfe bedrängen die Schiffe ins Meer ziehen heißt, und ruft ihm die zürnenden Worte zu:

Der du verlangst wir sollen die wohlumruderten Schiffe

Mitten im Kampfesgewühl in das Meer ziehn, daß um so mehr noch

Alles erwünscht ausginge den so schon siegenden Troern,

Aber auf uns einbräche das Schrecklichste! Denn die Achäer

Stehn nicht mehr im Gefechte, sobald wir die Schiff' in das Meer ziehn,

Sondern sie werden zurück gleich schaun und des Kampfes vergessen.

[707 St.] Alsdann wird dein Rat ein verderblicher, Herrscher der Völker!"

Das also erkannte auch Jener, daß es vom Übel sei wenn Dreiruderer auf der See halten, während die Schwerbewaffneten im Kampfe begriffen sind. Auch Löwen würden sich vor Hirschen zu fliehen gewöhnen, wenn sie solcherlei Bräuche annähmen. Zudem legen die Staaten deren Stärke in ihrer Seemacht besteht auch ihre Erhaltung nicht dem vorzüglichsten Teile ihrer Krieger in die Hände und erteilen daher auch nicht diesem die Auszeichnungen. Denn mit Rücksicht auf Geschicklichkeit im Steuern, in der Leitung von Fünfzigruderern und im Rudern, was Alles eben von allerlei und nicht sonderlich trefflicher Art von Leuten betrieben zu werden pflegt, kann man die Auszeichnungen nicht wohl richtig so wie sie einem Jeden zukommen verteilen. Und wie kann es wohl eine gute Staatsverfassung geben, in welcher dies nicht der Fall ist?

KLEINIAS: Freilich ist das wohl unmöglich. Indessen heißt es doch hier bei uns in Kreta allgemein daß der Seesieg der Griechen bei Salamis über die Barbaren Griechenland gerettet habe.

DER ATHENER: Urteilen doch die meisten Griechen und Nichtgriechen eben so. Wir aber, Freund, ich und da unser Megillos, sind der Meinung daß von den Landschlachten bei Marathon und Platää die erstere die Rettung von Griechenland begonnen und die letztere sie zur Vollendung gebracht habe und daß diese die Griechen sittlich gehoben haben, jene andern aber nicht, um so mein Urteil über alle Schlachten auszudehnen welche uns damals gerettet haben, denn ich will zu dem Seesiege bei Salamis noch den bei Artemision hinzufügen. Indessen betrachten wir auch jetzt vielmehr was eine Verfassung vortrefflich macht, und fassen zu dem Ende die Natur des Landes und die Anordnung der Gesetze ins Auge, indem wir keineswegs, wie die Mehrzahl der Menschen, der Meinung sind daß das bloße Erhaltenwerden und Fortbestehen das Wertvollste für uns ist, sondern vielmehr daß wir so tugendhaft als möglich werden und es bleiben so lange wir sind. Auch das ist, glaube ich, im Vorigen von uns bemerkt worden.

KLEINIAS: Allerdings.

DER ATHENER: So wollen wir also das allein in Betracht ziehen, ob wir denselben Weg welcher für die Staaten der beste ist auch schon bei ihrer Gründung und gesetzlichen Anordnung einschlagen sollen.

KLEINIAS: Gewiß ist das auch hierbei schon der beste Weg.

DER ATHENER: So sage mir denn nun das hieran sich Anschließende: aus was für Volk soll eure Niederlassung bestehen? Kann aus ganz Kreta Jeder welcher Lust hat an ihr Teil nehmen, wo etwa die Volksmasse in dieser oder jener Stadt für den Ertrag des Bodens zu groß geworden ist? Oder wollt ihr gar Jeden aus Griechenland welcher geneigt dazu ist mitnehmen? Wenigstens sehe ich Leute aus Argos, Ägina und aus anderen griechischen Staaten in eurem Lande angesiedelt. [708 St.] Sage mir also jetzt zunächst, woher soll die Schar dieser Bürger kommen?

KLEINIAS: Aus ganz Kreta, glaube ich. Von den übrigen Griechen aber wird man, wie ich denke, vorzugsweise Peloponnesier als Genossen aufnehmen. Denn du hast ganz recht mit deiner so eben gemachten Bemerkung, daß Leute die aus Argos stammen hier wohnen, wie gerade das jetzt am meisten hier in Ansehen stehende Geschlecht, das gortynische, denn dieses hat sich von der Stadt Gortyn im Peloponnes her übergesiedelt.

DER ATHENER: Die Anlegung einer Kolonie nun wird den Staaten nicht so leicht, so bald sie nicht nach Art eines Bienenschwarmes auszieht, indem der gleiche Stamm aus der gleichen Gegend, Freunde von Freunden, durch Mangel an Raum oder andere derartige Übelstände gedrängt, auswandert, um sich anderswo anzusiedeln. Es begegnet nämlich ja auch daß ein Teil der Bürgerschaft durch Unruhen mit Gewalt dazu gezwungen wird, sich eine neue Heimat zu suchen, ja es ist auch wohl schon vorgekommen daß eine ganze Gemeinde, weil sie einer mächtigeren gänzlich im Kriege unterlag, das Land verließ. In allen diesen Fällen nun wird es einerseits leichter, andererseits aber auch schwerer sein eine Kolonie zu gründen und ihr ihre gesetzlichen Einrichtungen zu geben. Denn zu einem und demselben Stamme zu gehören, welcher dieselbe Sprache redet und unter denselben Gesetzen gelebt, auch an den gleichen Heiligtümern, Opfern und allen dahin gehörenden Gebräuchen Teil hat, setzt eine gewisse Freundschaft, andere Gesetze und Verfassungen aber als die einheimischen läßt sich eine solche Schar nicht leicht gefallen, und ist es ein Volk welches zuweilen wegen der Schlechtigkeit seiner Gesetze in Aufruhr gelebt hat und nun doch aus Gewohnheit die alten Bräuche fortzuführen sucht, durch welche es eben zuvor ins Verderben geriet, so wird es gegen den Führer und Gesetzgeber der Kolonie halsstarrig und widerspenstig sein. Dagegen wird ein aus verschiedenartigen Bestandteilen zu einem Ganzen zusammengeflossenes Volk zwar wohl eher geneigt sein sich neuen Gesetzen zu unterwerfen, allein dasselbe zu völligem Einklang und es dahin zu bringen daß es, wie ein Gespann Pferde, völlig vereint, wie man wohl sagt, gleichen Schritt laufe, das ist eine langwierige und schwierige Aufgabe. Indessen ist und bleibt Gesetzgebung und Staatseinrichtung das allervollkommenste Mittel um die Menschen zur Tugend zu erziehen.

KLEINIAS: Wohl richtig. Doch in welcher Absicht du wieder diese Bemerkung machtest, darüber erkläre dich noch deutlicher.

DER ATHENER: Mein Guter, es scheint als ob ich bei diesem neuen Anlauf meiner Erörterung über die Gesetzgeber auch etwas Unvorteilhaftes von ihr werde sagen müssen, allein wenn es einmal zu Sache gehört, so wird es nichts weiter damit auf sich haben. Und warum sollte ich mir auch ein Bedenken daraus machen? Geht es doch allem Anscheine nach mit allen menschlichen Verhältnissen eben so.

KLEINIAS: Was meinst du denn eigentlich?

[709 St.] DER ATHENER: Ich wollte sagen daß kein Mensch irgend ein Gesetz machen kann, sondern daß allerlei Zufälle und Umstände durch ihr Eintreten auf allerlei Art alle unsere gesetzlichen Einrichtungen bestimmen. Denn bald ist es ein Krieg welcher gewaltsam Verfassungen umstürzt und Gesetze umgestaltet, bald die drückende Armut und Not, und vielfach rufen auch Seuchen und lange Zeit, oft viele Jahre hindurch, andauernder Mißwachs gewaltsame Neuerungen hervor. Wenn man nun dies Alles im Voraus berechnet, so wird man sich wohl dazu hingetrieben fühlen auszusprechen was ich so eben aussprach, daß kein Sterblicher irgend ein Gesetz macht, sondern daß alle menschlichen Verfügungen ganz von den Verhältnissen abhängen, und das Gleiche läßt sich mit gutem Anschein auch von der Tätigkeit des Schiffers und des Steuermanns, des Arztes und des Feldherrn sagen. Gleichwohl indessen läßt sich auch wiederum Folgendes von eben denselben Dingen mit Grund behaupten.

KLEINIAS: Nun?

DER ATHENER: Daß zwar die Götter über Alles und neben den Göttern Glück und Gelegenheit über alle menschlichen Verhältnisse walten, daß jedoch, um weniger strenge zu sein, noch zugegeben werden mag daß als Drittes auch noch menschliche Geschicklichkeit hinzukommen müsse. Denn wenn der Sturm uns auf sie anweist, die Kunst des Steuermanns zu Hülfe zu haben oder nicht, das erachte ich wenigstens für einen großen Unterschied. Nicht wahr, so ist es?

KLEINIAS: Ja.

DER ATHENER: Wird es sich nun nicht mit allen andern Künsten und Fertigkeiten entsprechend verhalten, und mithin auch der Gesetzgebung ein Gleiches einzuräumen sein, daß nämlich, wenn alles Andere zusammentrifft was da zusammentreffen muß wenn ein Land sich wohl befinden soll, auch noch das mit hiezu erforderlich ist daß einem solchen Staate jedesmal ein seines Namens in Wahrheit würdiger Gesetzgeber zu Teil werde?

KLEINIAS: Du hast ganz Recht.

DER ATHENER: Wer also eine von den genannten Kunstfertigkeiten besäße, der könnte mit Recht darum beten, es möge ihm von Glücke Dasjenige zu Teil werden bei dessen Besitz er nur noch seiner Kunst bedürfte?

KLEINIAS: Allerdings.

DER ATHENER: Und wenn nun die Meister in allen andern von diesen vorerwähnten Künsten aufgefordert würden den Gegenstand dieses ihres Gebetes zu nennen, so würden sie sich dessen nicht weigern? Nicht wahr?

KLEINIAS: Warum sollten sie?

DER ATHENER: Und ein Gleiches, denke ich, wird auch der Gesetzgeber tun?

KLEINIAS: Nach meinem Dafürhalten wenigstens.

DER ATHENER: Wohlan denn, Gesetzgeber, so laßt uns daher zu ihm sprechen, was für einen Staat und in welchem Zustande sollen wir ihn dir übergeben, damit du nach Übernahme desselben weiterhin selber ihn genügend einrichten kannst? Was kann man nun mit Recht hierauf erwidern?

KLEINIAS: Die Antwort des Gesetzgebers sollen wir angeben? Nicht wahr?

DER ATHENER: Freilich, und zwar ist es folgende. Gebt mir einen Staat, wird er sagen, der von einem Tyrannen beherrscht wird. Es sei derselbe aber ein junger Mann, mit gutem Gedächtnis und guter Fassungsgabe ausgerüstet, tapfer und von Natur edelgesinnt, und was wir vorher als die notwendig erforderliche Begleiterin von irgend welchem Teile der Tugend bezeichnet haben, [710 St.] das muß jetzt auch der Seele dieses Herrschers mitgegeben werden, wenn aus jenen anderen Eigenschaften irgend ein Nutzen hervorgehen soll.

KLEINIAS: Unser Gastfreund, lieber Megillos, scheint mir die Besonnenheit zu meinen. Nicht wahr?

DER ATHENER: Ja wohl, aber nicht jene höhere Mäßigung und Besonnenheit welcher man den Preis zusprechen könnte wirklich die Besinnung des Geistes und also mit der Weisheit einerlei zu sein, sondern jene niedere, die bereits gleich an den Kindern und auch an Tieren emporblüht, indem es den einen angeboren ist daß sie unmäßig in den Genüssen, den andern aber daß sie mäßig in denselben sind, mit andern Worten, diejenige Mäßigung von der wir auch im Vorigen bemerkten daß sie, abgesondert von der Menge alles dessen was Güter heißt, keinen Wert habe. Ihr versteht ohne Zweifel was ich meine.

KLEINIAS: Ja wohl.

DER ATHENER: Diese Naturgabe also muß der Tyrann zu jenen andern haben, wenn der Staat so schnell und so vollständig als möglich die Verfassung bekommen soll durch deren Erreichung er in den glückseligsten Zustand versetzt werden wird. Denn eine schnellere und bessere Art dieser Verfassung einzuführen gibt es nicht und wird es auch wohl niemals geben.

KLEINIAS: Wie und durch welche Gründe, Freund, kann man denn die Überzeugung erwecken daß man diese Behauptung mit Recht aufgestellt habe?

DER ATHENER: Es ist ja leicht einzusehen, Kleinias, daß es nach der Natur der Sache nicht anders sein kann.

KLEINIAS: Wie so? Du sagst doch: wenn ein Tyrann da wäre, jung, besonnen, von leichter Fassungsgabe und starkem Gedächtnis, tapfer und edelgesinnt?

DER ATHENER: Füge noch hinzu: und vom Glücke begünstigt, und zwar, wenn nicht in anderen Stücken, so doch darin daß es zu seiner Zeit einen ausgezeichneten Gesetzgeber gibt und daß ein glücklicher Zufall denselben an einen Ort mit ihm zusammenführt. Denn wenn das geschehen ist, dann hat der Gott so ziemlich Alles getan was von ihm herrühren muß, wenn er will daß es irgend einem Staate ausgezeichnet wohl ergehe. Minder günstig ist es wenn in einem solchen zwei derartige Fürsten zusammen regieren, und so gestaltet sich die Sache immer in demselben Verhältnisse um so ungünstiger und schwieriger je größer, und um so günstiger und leichter je kleiner die Zahl der Regierenden ist.

KLEINIAS: Du meinst also, wie es scheint, daß aus der Tyrannis der beste Staat vermöge eines ausgezeichneten Gesetzgebers und eines wohlgearteten Tyrannen hervorgehen könne, und daß unter diesen Voraussetzungen aus ihr der Übergang in denselben im leichtesten und am schnellsten geschehen werde, in zweiter Linie aber der aus der Oligarchie. Nicht wahr? Und an dritter Stelle endlich steht der aus der Demokratie?

DER ATHENER: Keineswegs, sondern an erster Stelle steht der aus der Tyrannis, an zweiter aus einem Königtume, an dritter aus einer Demokratie. Die Oligarchie endlich viertens wird die Entstehung eines solchen Staates am schwierigsten zulassen, weil in ihr die meisten Machthaber sind. Ich behaupte nämlich, daß eine solche dann eintreten wird wenn ein echter Gesetzgeber, den die Natur selber dazu gestempelt hat, vorhanden ist und die obersten Machthaber des Staates eine Gemeinschaft mit ihm eingehen welche ihm ihre eigene Gewalt leiht. [711 St.] Wo nun diese Gewalt in den wenigsten Händen, und deshalb am stärksten ist, und dies ist eben in der Tyrannis der Fall, da und unter solchen Umständen wird die Staatsumwandlung leicht und schnell von Statten gehen.

KLEINIAS: Wie so? Wir verstehen dich nicht.

DER ATHENER: Und doch meine ich hierüber schon mehr als einmal mich ausgesprochen zu haben. Ihr habt aber vielleicht überhaupt noch nicht einen von einem Tyrannen beherrschten Staat gesehen?

KLEINIAS: Auch trage ich für meine Person gar kein Verlangen nach diesem Anblick.

DER ATHENER: Und doch würde dir aus ihm gerade das einleuchten was ich jetzt eben behaupte.

KLEINIAS: Nun was denn?

DER ATHENER: Daß ein Tyrann welcher die Bräuche seines Staates umzuwandeln beabsichtigt dazu durchaus keiner Anstrengung noch auch gar langer Zeit bedarf, sondern daß er nur selber zuerst den Weg zu betreten braucht auf welchem er die Bürger sei es zum Streben nach der Tugend sei es zum Gegenteile hinführen will, und durch seinen eigenen Vorgang im Handeln in allen Stücken das Muster aufstellt und das Eine zu Lob und Ehre, das Andere aber zu Tadel und Schande bringt, so daß von der letzteren bei jeder ihrer Handlungen Diejenigen betroffen werden welche ihm nicht nachfolgen.

KLEINIAS: Ich glaube selber beinahe daß die andern Bürger bald Demjenigen nachfolgen werden welcher neben einer solchen Art von Überredung auch noch Gewalt in den Händen hat.

DER ATHENER: Niemand soll uns glauben machen, Freunde, daß auf eine andere Weise als durch den Voraufgang und die Führung seiner Machthaber je ein Staat leichter und schneller eine Umgestaltung seiner Gesetze zu Stande bringen kann weder heutzutage noch auch in Zukunft; und es kann dies uns weder für unmöglich noch auch nur für schwierig gelten. Aber das hält schwer und ist demzufolge während langer Zeit auch nur selten begegnet, wenn es aber eintritt, dann verschafft es dem Staate, in welchem immer es Platz greift, unzählig viel, ja alles mögliche Gute.

KLEINIAS: Nun, was meinst du?

DER ATHENER: Daß einmal eine gottgesandte Liebe zu einer besonnenen und gerechten Lebensweise in großen Machthabern, mögen sie nun als Monarchen oder kraft der Größe ihres Reichtums oder des Adels ihres Geschlechtes herrschen, lebendig wird, oder daß einmal Jemand wieder den Charakter des Nestor in sich ins Dasein riefe, von dem es heißt daß er nicht bloß durch die Stärke seiner Beredsamkeit, sondern noch viel mehr durch Besonnenheit und Mäßigung sich vor allen Menschen ausgezeichnet habe. Das hat sich, sagt man, zu Trojas Zeit zugetragen, heutzutage aber gibt es keinen Nestor mehr. Hat aber jemals ein solcher gelebt oder sollte er später wiederum leben oder doch jetzt unter uns leben, so führt nicht bloß er selber ein glückliches Dasein, sondern auch Die welche die Lehren der Besonnenheit aus seinem Munde vernehmen. Überhaupt gilt aber auch von jeder Regierung die gleiche Behauptung, [712 St.] daß die Entstehung der besten Verfassung und der besten Gesetze nur dann eintritt wenn die größte Macht mit Weisheit und Besonnenheit in derselben Person sich vereinigt, sonst aber niemals. Das mag uns denn also wie ein Orakel aus alter heiliger Sage und als eine bewiesene Sache gelten, daß es einerseits schwierig sei einen Staat mit einer guten Gesetzgebung auszurüsten, andererseits aber auch, wenn das von uns Geforderte wirklich eintritt, dies bei Weitem gerade das am allerleichtesten und allerschnellsten Auszuführende ist.

KLEINIAS: Gut.

DER ATHENER: Versuchen wir also gleich wie Knaben es in Wachs oder dergleichen tun, so als Greise in Worten zu bilden und die Gesetze auszuprägen welche wir deinem neuen Staate anpassen wollen.

KLEINIAS: Gehen wir daran und zaudern nicht länger.

DER ATHENER: So laßt uns denn Gott um seinen Beistand bei der Errichtung dieses Staatsgebäudes anflehen. Möge er uns erhören und uns gnädig und huldvoll nahe sein, um uns den Staat und die Gesetze in Ordnung bringen zu helfen!

KLEINIAS: Möge er uns nahen!

DER ATHENER: Nun, welche Verfassung haben wir denn im Sinne dem Staate vorzuschreiben?

KLEINIAS: Was willst du denn damit sagen? Erkläre dich darüber noch deutlicher. Soll das heißen: Demokratie, Oligarchie, Aristokratie oder Königtum? Denn an eine Tyrannis, möchten wir glauben, denkst du doch wohl nicht?

DER ATHENER: Wohlan denn, wer von euch beiden will zuerst antworten und mir von der Verfassung seiner Heimat sagen zu welcher von diesen Regierungsformen sie gehört?

MEGILLOS: Da ist es denn wohl billig daß ich als der Ältere zuerst spreche.

KLEINIAS: Ich denke.

MEGILLOS: Wenn ich denn die in Lakedämon bestehende Verfassung überdenke, so bin ich außer Stande dir so ohne Weiteres anzugeben zu welcher von ihnen man sie zu rechnen hat. Scheint sie mir doch sogar von einer Tyrannis Etwas an sich zu haben, denn die Gewalt der Ephoren ist ein Bestandteil von ihr, der erstaunlich viel Tyrannisches in sich trägt; und dann scheint es mir zuweilen wieder als ob keiner unter allen Staaten so sehr einer Demokratie gleichsehe, und wiederum wäre es nicht ungereimt sie durch und durch eine Aristokratie zu nennen; endlich besteht auch die lebenslängliche königliche Gewalt in ihr, und zwar seit längerer Zeit her als irgend ein anderes Königtum, wie dies nicht bloß von uns selber behauptet, sondern auch von aller Welt zugegeben wird. Ich kann daher, wie gesagt, auf eine so plötzliche Frage wirklich nicht mit Bestimmtheit angeben was für eine von jenen Verfassungen die unsrige ist.

KLEINIAS: Auch ich befinde mich, wie es scheint, mit dir im gleichen Falle, Megillos. Denn auch ich bin ganz in Verlegenheit, zu welcher von jenen Verfassungen ich unsere knosische mit Bestimmtheit zählen soll.

DER ATHENER: Das kommt daher, Beste, weil ihr im Besitze wirklicher Staatsverfassungen seid, während die eben angeführten keine Staatsverfassungen sind, sondern nur das Zusammenwohnen von Leuten in einem Staate bezeichnen, [713 St.] von denen der eine Teil Herren, der andere Sklaven des anderen sind, wo denn das Ganze nach der Macht des ersteren seinen Namen erhält, da doch, wenn ein Staat nach so Etwas benannt werden sollte, man ihn vielmehr nach dem Namen des Gottes benennen müßte welcher der wahre Beherrscher Derer ist die in diesen Dingen die Vernunft besitzen.

KLEINIAS: Welches ist dieser Gott?

DER ATHENER: Sollen wir noch ein wenig den Mythos und die Sage zu Hülfe nehmen, um auf diese Frage die richtige Antwort zu finden?

KLEINIAS: Muß es denn auf diese Weise geschehen?

DER ATHENER: Ja freilich. Denn bedeutend früher noch als die Staaten deren Bildung wir zuvor durchgingen entstanden sollen unter Kronos Regierung wie Bürgerschaft in einem überaus glücklichen Zustande gelebt haben, von welchem auch der bestverwaltete unter den heutigen Staaten nur ein schwaches Abbild darbietet.

KLEINIAS: Gar sehr dürfte es also allem Anschein nach nötig sein hierüber zu hören.

DER ATHENER: Mir wenigstens scheint es so, deshalb habe ich es auch eben zur Sprache gebracht.

KLEINIAS: Und du hast ganz recht daran getan, und wirst es auch daran tun wenn du uns den weitern Verlauf der Sage, so weit er unsern Zwecken dient, vollständig erzählen willst.

DER ATHENER: Es soll geschehen wie ihr wünscht. Die Sage erzählt uns von dem seligen Leben der damaligen Menschen und berichtet uns daß ihnen Alles in reicher Fülle und ganz von selber gedieh, und daß Folgendes der Grund davon gewesen sei. Kronos nämlich wußte wohl, was auch wir bereits ausgeführt haben, daß auch nicht Eine sterbliche Art stark genug dazu sei alle menschlichen Angelegenheiten aus eigener Machtvollkommenheit zu verwalten, ohne sich dabei mit Frevel und Ungerechtigkeit zu beflecken. Indem er daher dies in Erwägung zog, setzte er damals zu Königen und Herrschern über die Staaten nicht Menschen, sondern Wesen von besserer und göttlicherer Abkunft, nämlich Dämonen, gerade wie wir jetzt es bei den Schafen und allen anderen Herden zahmer Tiere machen, indem wir bei ihnen nicht etliche Rinder über die Rinder und etwelche Ziegen über die Ziegen zu Hütern bestellen, sondern wir selbst ihre Leitung übernehmen, als Wesen von besserem Geschlechte denn sie. Eben so machte es also auch der Gott und setzte in seiner Menschenfreundlichkeit damals ein edleres Geschlecht über uns, das der Dämonen, welches uns die Mühe dafür abnahm und doch selbst sich keiner großen Mühe damit unterzog, und so durch seine Fürsorge für uns Frieden, sittliche Scheu, Gesetzlichkeit und die Fülle der Gerechtigkeit bei uns heimisch und die Geschlechter der Menschen von innerem Zwiste frei und glücklich machte. Und so verkündet uns denn diese Sage noch heutzutage die Wahrheit daß es für alle Staaten deren Herrscher nicht ein Gott, sondern ein Sterblicher ist, keine Möglichkeit gibt Leiden und Mühen zu entfliehen, und sie lehrt uns daß wir auf jede Weise vielmehr das Leben welches unter Kronos geherrscht haben soll nachahmen und dem Unsterblichen, so viel dessen in uns ist, [714 St.] in der Verwaltung von Privat- und öffentlichen Angelegenheiten, Häusern und Staaten Folge leisten und die Satzungen der Vernunft zu Gesetzen erheben müssen. Wo hingegen ein einzelner Mensch oder eine Oligarchie oder auch Demokratie, von allen möglichen Lüsten und Begierden getrieben und nach steter Erfüllung derselben begierig und doch immer leer und mit einem unheilbaren und unersättlichen Übel behaftet, über einen Staat oder einen Einzelnen die Herrschaft ausübt, da treten sie dann alle Gesetze mit Füßen, und es bleibt, wie gesagt, kein Mittel zur Rettung. Es ziemt sich also für uns, Kleinias, in Betracht zu ziehen ob wir dieser Sage glauben und folgen oder anders handeln wollen.

KLEINIAS: Gewiß muß man ihr glauben und folgen.

DER ATHENER: Du weißt nun daß Manche behaupten, es gebe so viele Arten von Gesetzen als von Verfassungen und Regierungsformen, und die gewöhnlich angenommenen Arten der letzteren habe ich so eben berührt. Glaube nun nicht daß meine Abweichung von dieser Meinung etwas Geringes betreffe, sondern es handelt sich bei ihr gerade um den Hauptpunkt, denn die Frage nach welchen Gesichtspunkten man Recht und Unrecht zu bestimmen hat kommt hiermit jetzt wiederum in Betracht. Nämlich nach dieser Meinung würden die Gesetze weder aus dem Gesichtspunkte des Krieges noch auch der gesamten Tugend zu entwerfen sein, sondern lediglich den Vorteil der einmal bestehenden Verfassung, wie dieselbe auch immer beschaffen sei, im Auge haben müssen, damit sie stets herrschen bleibe und nie umgestoßen werde, und es würde hiernach die naturgemäße Bestimmung des Rechts am richtigsten die folgende sein.

KLEINIAS: Nun?

DER ATHENER: Daß es der Vorteil des Stärkeren sei.

KLEINIAS: Erkläre dich noch etwas deutlicher.

DER ATHENER: So höre denn. In jedem Staate, sagen die Vertreter dieser Ansicht, gibt doch wohl der herrschende Teil die Gesetze? Ist's nicht so?

KLEINIAS: Du hast Recht.

DER ATHENER: Glaubst du also, sagen sie weiter, daß wer auch die höchste Gewalt in die Hände bekommen hat, sei es das Volk oder sonst eine Zahl von Herrschern oder auch ein Tyrann, aus freiem Antriebe nach einer andern vorwiegenden Rücksicht Gesetze geben werden als nach der was ihnen zur Erhaltung ihrer Herrschaft frommt?

KLEINIAS: Wie sollte es anders zugehen?

DER ATHENER: Und wird nicht Der welcher diese Verordnungen gab Den welcher sie übertritt als einen Verletzer des Rechts bestrafen und eben dies als eine Forderung des Rechts bezeichnen?

KLEINIAS: Wahrscheinlich.

DER ATHENER: Deswegen also wird es stets so und in dieser Weise mit dem Rechte stehen.

KLEINIAS: So behauptet wenigstens diese Lehre.

DER ATHENER: Es ist dies nämlich einer von jenen Ansprüchen auf Herrschaft.

KLEINIAS: Von welchen?

DER ATHENER: Von denen welche wir damals anführten, als wir untersuchten wer da und über wen er herrschen solle. Da stellte es sich nämlich ja heraus daß Eltern über Kinder, Ältere über Jüngere, Edle über Gemeine zu herrschen haben. Und so gab es noch mehrere Ansprüche, wenn ihr euch dessen erinnert, und sie traten einander in den Weg. Und einer von ihnen war eben dieser, [715 St.] und wir sagten von ihm daß Pindar nach seinem Ausspruche die größte Gewalt der Natur gemäß zum Recht erhoben und als solches eingeführt sehen wolle.

KLEINIAS: Ja, so wurde damals gesagt.

DER ATHENER: Siehe nun zu, welchem von Beiden, der Gewalt oder dem Rechte, wir unseren Staat in die Hände geben sollen. Denn schon tausendfach ist es in manchen Staaten folgendes begegnet.

KLEINIAS: Nun?

DER ATHENER: Daß, nachdem um die Herrschaft Streit entstanden war, die siegende Partei die Verwaltung des Staates so ausschließlich in ihre Hände brachte daß sie der unterliegenden zusamt ihren Nachkommen auch nicht den geringsten Anteil an der Herrschaft übrig ließ, und daß sie sodann einander fort und fort beobachten, auf daß nicht einmal irgend Einer sich erhebe und zur Herrschaft gelange, um dann die früher erlittene Unbill zu rächen. Von solchen Verfassungen behaupten wir jetzt daß es gar keine sind, eben so wenig wie Das wahrhafte Gesetze sind die nicht für das gemeinsame Beste des ganzen Staates gegeben wurden. Solche bloß zu Gunsten Einzelner entworfene Gesetze nennen wir vielmehr Parteisatzungen, und nicht Staatsgesetze, und alles nur auf sie gegründete angebliche Recht ein leeres Gerede. Das Alles sage ich in der Absicht, damit wir in deinem Staate Niemandem darum die Herrschaft geben weil er reich ist oder irgend ein anderes von dieser Art Gütern besitzt, Stärke oder Größe oder Adel des Geschlechts, sondern wer den gegebenen Gesetzen am gehorsamsten bleibt und diesen Sieg im Staate erficht, dem, behaupten wir, müsse man auch die oberste Bedienung der Gesetze übertragen, und in zweiter Stelle Dem welcher der zweite Sieger hierin ist, und so weiter nach diesem Verhältnis auch alle folgenden Stellen verteilen. Diener der Gesetze habe ich jetzt Die genannt welche sonst Herrscher und Obrigkeiten heißen, nicht um einer Neuerung im Namen willen, sondern weil ich die Ansicht hege daß vor Allem darin daß sie dies sind das Heil oder Verderben des Staates beruhe. Denn einem Staate in welchem das Gesetz unter der Willkür der Herrscher steht und ohne Gewalt ist sehe ich den Untergang bevorstehen, wo es dagegen Herr ist über die Herrscher und sie Sklaven des Gesetzes sind, da sehe ich Wohlstand und alle die Güter erblühen welche die Götter Staaten verleihen.

KLEINIAS: Ja, beim Zeus, Freund, bei deinem Alter hast du noch ein scharfes Auge.

DER ATHENER: Für dergleichen Dinge hat Jedermann in seiner Jugend den schwächsten, im Alter aber den schärfsten Blick.

KLEINIAS: Sehr wahr.

DER ATHENER: Was machen wir jetzt weiter? Wollen wir nicht annehmen, die Ansiedler seien schon da und vor uns gegenwärtig, so daß wir die folgende Anrede an sie halten können?

KLEINIAS: Warum nicht?

DER ATHENER: Männer, wollen wir also zu ihnen sagen, der Gott welcher, wie auch ein alter Spruch besagt, Anfang, Mitte und Ende aller Dinge umfaßt, [716 St.] geht immer den geraden Weg, weil er stets der Natur gemäß unwandelbar seine ewige Bahn verfolgt, und ihn geleitet stets die Gerechtigkeit, welche Alle bestraft die das göttliche Gesetz überschreiten. An sie schließt sich an wer glückselig werden will und folgt ihr in Demut und Sittsamkeit. Wenn aber Einer sich aus Hoffart überhebt, auf Reichtum, Ehre oder Körperschönheit stolz, und aus Jugend und Unverstand zugleich in Übermut entbrennt, als wenn er keines Beherrschers noch Führers bedürfte, sondern sogar selber Andere zu leiten befähigt wäre, so wird er von dem Gott sich allein überlassen, und so führt er denn von ihm geschieden und mit Anderen seinesgleichen, die er an sich gezogen, vereint ein zügelloses Leben und richtet alle möglichen Verwirrungen an. Vielen scheint er dann ein rechter Held zu sein, nach nicht gar langer Zeit aber fällt er der Gerechtigkeit zur gebührenden Strafe anheim und richtet so ich selbst und Haus und Staat völlig zu Grunde. Was soll denn nun nach solcherlei Ordnungen ein Verständiger tun und denken und was nicht?

KLEINIAS: Nun, offenbar muß Jedermann darauf denken Einer von Denen zu werden der Gottheit nachfolgen wollen.

DER ATHENER: Welche Handlungsweise ist nun dem Gotte wohlgefällig und ihm folgsam? Nur eine und in Einem alten Sprichwort ausgedrückte, daß Gleich und Gleich sich gerne gesellt und mithin einander wohlgefällt, wenn anders es nämlich das richtige Maß in sich hat, wogegen das Maßwidrige weder mit einander noch mit dem Maßvollen sich verträgt. Die Gottheit nun dürfte wohl vornehmlich das Maß aller Dinge für uns sein, und weit mehr als so ein Mensch, wie dies Einige wollen. Wer also gottgefällig werden will muß sich nach allen Kräften ihm möglichst gleich zu werden bemühen, und wer von uns mäßig und besonnen ist, der ist eben hiernach dem Gotte wohlgefällig, denn er gleicht ihm, wer aber das Gegenteil, der ist ihm unähnlich und lebt im Widerstreit mit ihm und ist ihm verfeindet; und entsprechend verhält es sich auch mit allen anderen Tugenden und Lastern.

Und nun laßt uns beachten daß hieran ein anderes Wort, und ich glaube das schönste und wahrste aller Worte, sich anreiht, nämlich daß es für einen guten Menschen die edelste und herrlichste Pflicht und das höchste Förderungsmittel zum glückseligen Leben und demnach auch ganz vorzugsweise angemessen ist zu opfern und durch Gebete und Weihgeschenke und überhaupt durch den ganzen Gottesdienst des Umgangs mit den Göttern zu pflegen, für einen schlechten Menschen aber gerade das Gegenteil. Denn unrein ist die Seele des Lasterhaften und rein die des Tugendhaften, und von einem Unreinen Geschenke anzunehmen ist weder für einen guten Menschen noch auch für einen Gott jemals geziemend. [717 St.] Vergeblich ist also die viele Mühe welche die Gottlosen sich um die Götter machen, die der Frommen aber findet stets bei ihnen eine gute Statt. Dies also ist das Ziel welches wir treffen sollen. Was aber werden wir, um in diesem Bilde zu bleiben, am richtigsten als die auf dasselbe entsendeten Geschosse und als die Art ihrer Entsendung zu bezeichnen haben? Wenn man, antworten wir, zuvörderst den olympischen Göttern und den Schutzgöttern des Staates und nächst ihnen den unterirdischen die gebührenden Ehren erweist und diesen Opfertiere in gerader Zahl und von geringerem Range, und zwar die linken Teile derselben, jenen vorerwähnten höheren Gottheiten aber Opfer in ungerader Zahl und von entgegengesetzter Beschaffenheit darbringt, so dürfte man am sichersten das richtige Ziel der Gottesverehrung treffen. Nächst diesen Göttern aber wird ein Verständiger auch den Dämonen und nach ihnen den Heroen ihre Ehren erweisen, und darauf folge denn die Privatverehrung bei den Bildern der ererbten Geschlechtsgottheiten nach den Vorschriften des Gesetzes, sodann aber die Verehrung der Eltern, wenn sie noch am Leben sind, denen es heilige Pflicht ist die ersten und größten und die ältesten aller Schulden abzutragen und dafür zu halten daß Alles was man hat und besitzt Denen angehöre die uns erzeugt und aufgezogen haben, und man es nach allen Kräften zu ihrem Dienste bereit halten müsse, zuerst das Vermögen, dann die Kräfte des Körpers und zum Dritten die der Seele, und daß man so das alte Darlehen von Sorge und Schmerz, welche sie einst im Übermaße in unserer Jugend für uns aufgewandt, ihnen wiedererstatte und in ihrem hohen Alter, wo sie dessen so sehr bedürfen, hiezu verpflichtet sei. Während seines ganzen Lebens ferner muß man sich einer steten besonderen Ehrerbietung im Reden gegen seine Eltern befleißigen, denn so leicht und rasch ein unehrerbietiges Wort auch ausgestoßen ist, so trifft dasselbe dennoch die schwerste Strafe, indem Nemesis, die Ahndung, die Botin der Dike, der Gerechtigkeit, als Aufseherin über alle solche Vergehungen bestellt ist. Wenn also Eltern zornig werden und ihren Zorn sei es in Worten oder Werken auslassen, so muß man es ihnen zu Gute halten und bedenken daß naturgemäß vor Allen ein Vater der von seinem Sohne beleidigt zu sein glaubt auf das Äußerste erbittert werden muß. Sind aber die Eltern gestorben, so ist ein bescheidenes Grabdenkmal das beste, indem man dabei das Maß derer nicht überschreitet, aber auch nicht hinter demselben zurückbleibt, wie sie unsere Vorväter ihren Erzeugern zu errichten pflegten;, und ebenso darf man auch die jährlichen Gedächtnisfeste zu Ehren derer die schon vollendet haben nicht verabsäumen und muß vielmehr dadurch vorzugsweise daß man überhaupt Nichts unterläßt ihr Andenken immerfort zu erneuern, [718 St.] ihnen seine Ehrfurcht bezeugen, indem man zu diesem Zwecke einen mäßigen Aufwand aus den uns verliehenen Glücksgütern für die dahingegangenen nicht scheut. Wenn wir dies tun und diesen Grundsätzen nachleben, so wir ein Jeder von uns stets von den Göttern und allen jenen über unsere Natur erhabenen Wesen würdigen Lohn davontragen und die größte Zeit seines Lebens in schönen Hoffnungen zubringen.

Was man aber gegen Kinder, Verwandte, Freunde, Mitbürger und in der Bewirtung und Pflege von Fremden zu leisten und wie man mit ihnen allen zu verkehren hat, um dadurch nach der Anleitung des Gesetzes sein Leben zu erheitern und zu verschönern, das Alles haben die Gesetze ausführlich darzulegen und müssen dazu zu überreden suchen, für diejenigen Charaktere aber welche dieser Überredung nicht nachgeben Zwang und Strafe auf dem Wege Rechtens bereit halten; und so werden sie unter dem Beirate der Götter unserem Staate Glück und Heil verschaffen.

Nachdem ich nun so von Dem was ein Gesetzgeber welcher wie ich denkt notwendigerweise vortragen muß, aber in der Form eines Gesetzes nicht füglich vortragen kann, für ihn selbst sowie für Die welche seine Gesetze empfangen sollen eine Probe gegeben habe, scheint es mir daß ich erst nachdem ich auch alles Übrige nach Kräften zum Ausdruck gebracht wirklich die Gesetzgebung zu beginnen habe. In welcher Form wird sich nun aber dies Alles zum Ausdruck bringen lassen? Gewiß ist es nicht leicht es in einen raschen Umriß zusammenzudrängen, indessen wollen wir auf folgende Weise einen festen Punkt zu erfassen suchen.

KLEINIAS: Nun? Sprich.

DER ATHENER: Ich wünschte, daß die Bürger so willig als möglich zur Tugend werden, und es ist klar daß jeder Gesetzgeber durch seine ganze Gesetzgebung eben dies zu bewirken versuchen wird.

KLEINIAS: Allerdings.

DER ATHENER: Gerade das so eben Vorgetragene nun, dachte ich, würde, wenn es nicht auf ganz rohe Herzen stieße, etwas zur Durchführung seiner Vorschriften oder doch wenigstens dazu beitragen daß man ihn milder und wohlwollender anhöre, und wenn dann Das was er sagt auch nicht um Vieles, sondern nur um Weniges den Zuhörer eben in Folge dieser ihm eingeflößten wohlwollenderen Gesinnung auch wohlgelehriger macht, so muß man schon zufrieden sein. Denn es finden sich nicht sehr leicht und nicht in Fülle Leute welche darauf aus sind es so weit als möglich in der Tugend zu bringen und dies so schnell als möglich zu erreichen, vielmehr beweist die große Mehrzahl daß Hesiod weise war, wenn er meinte daß der Weg zum Laster eben sei und sich ohne Schweiß wandern lasse, weil er gar kurz sei,

Doch vor die Trefflichkeit setzten den Schweiß die unsterblichen Götter.

Lang auch windet und steil die Bahn zur Tugend sich aufwärts, [719 St.] 

Und sehr rauh im Beginn, doch wenn du zur Höhe gelangt bist,

Leicht dann wird sie hinfort und bequem, wie schwer sie zuvor war."

KLEINIAS: Ja, er mag wohl Recht haben.

DER ATHENER: Gewiß. Doch wozu die voraufgehende Anrede mir gedient hat möchte ich euch vor Augen legen.

KLEINIAS: So tue es denn.

DER ATHENER: Wir wollen diese Darlegung in ein Gespräch mit dem Gesetzgeber einkleiden. Reden wir ihn also folgendermaßen an: Sage uns, Gesetzgeber, wenn du wüßtest was wir tun und reden sollen, so würdest du es sicher uns kund tun.

KLEINIAS: Notwendigerweise.

DER ATHENER: Haben wir nun nicht erst vor einer kleinen Weile von dir gehört, der Gesetzgeber dürfe die Dichter nicht tun lassen was ihnen beliebe? Denn sie hätten kein Urteil darüber, in wie weit sie mit ihren Schöpfungen etwa gegen die Gesetze verstießen und dem Staate Schaden brächten.

KLEINIAS: Du hast ganz Recht.

DER ATHENER: Wenn wir nun rücksichtlich der Dichter ihm Folgendes bemerkten, würde es angemessen sein?

KLEINIAS: Nun was?

DER ATHENER: Dies. Es ist ein altes Wort, lieber Gesetzgeber, welches wir selber bei jeder Gelegenheit geltend machen und das uns auch alle Anderen gelten lassen, daß ein Dichter dann wenn er auf dem Dreifuß der Muse sitzt seines Bewußtseins nicht mächtig ist, sondern wie ein Quell ungehemmt hervorsprudeln läßt was da hervorsprudeln will. Und weil seine Kunst eine nachahmende ist, so sei er gezwungen, wenn er Leute von ganz entgegengesetzten Charakteren darstellt, sie oft Dinge sagen zu lassen durch welche er in Widerspruch mit sich selber gerät, und zwar ohne zu wissen ob Dies oder Jenes hievon die Wahrheit ist. Dem Gesetzgeber dagegen ist es nicht gestattet eben dies in einem Gesetze zu tun, nämlich sich zwiefältig über einen und denselben Gegenstand auszusprechen, sondern er muß sich über einen und denselben Gegenstand auch in einer und derselben Weise erklären. Beurteile nun hiernach das so eben von dir selbst Gesagte. Da es nämlich eine dreifache Bestattungsweise gibt, eine übermäßig prächtige, eine karge und eine mäßige, so hast du einfach die eine von ihnen, nämlich die mittlere, auserlesen und sie vorgeschrieben und anempfohlen, ich, der Dichter, hingegen würde, wenn in einem meiner Gedichte eine Frau von bedeutendem Reichtum vorkäme und ihre Bestattung anordnete, ein prächtiges Begräbnis rühmen, ein sparsamer oder armer Mann wird dagegen die dürftige, und wer endlich ein mäßiges Vermögen besitzt und selber mäßig ist sich auch eben solche Beerdigungsweise loben. Du aber darfst auch nicht einmal so dich ausdrücken wie du so eben tatest, indem du die mäßige vorschriebst, sondern du mußt genauer bestimmen was und wie viel das Mäßige ist, und dir ja nicht einbilden daß eine solche Redeweise wie du sie führtest schon ein Gesetz werden könne.

KLEINIAS: Du sprichst sehr wahr.

DER ATHENER: Soll also der von uns mit der Gesetzgebung Beauftragte nicht den Gesetzen so Etwas vorausschicken? Oder soll er gleich von vorne herein anbefehlen was man tun und unterlassen soll, und die Strafe androhen, [720 St.] und dann zu einem anderen Gesetze übergehen, und von Aufmunterung und Überredungsgründen seinen gesetzlichen Vorschriften auch nicht das Geringste beifügen? Nämlich wie ein Arzt uns allemal auf die eine, der andere auf die andere Weise zu behandeln pflegt, so stehen auch dem Gesetzgeber zwei verschiedene Möglichkeiten offen. Doch wir wollen uns diese beiden Arten vergegenwärtigen, um den Gesetzgeber bitten zu können, gleichwie Kinder den Arzt wohl zu bitten pflegen daß er uns auf die mildeste Weise behandeln möge. Was meinen wir nämlich? Nun, es gibt doch Ärzte, meinen wir, und Diener der Ärzte, die man aber auch wohl Ärzte nennt.

KLEINIAS: Ja wohl.

DER ATHENER: Und solche Diener sind Alle, mögen sie nun Freie oder Sklaven sein, die nach der Vorschrift ihrer Herren und nach Dem was sie ihnen abgesehen haben, kurz nach bloßer Empirie ihre Kunst ausüben, nicht aber vermöge eines Eindringens in die Natur der Sache, kraft dessen die freien Ärzte sie selber erlernt haben und eben so ihre Kinder wieder in derselben unterrichten. Nimmst du diese Aufteilung Derer welche man Ärzte heißt an?

KLEINIAS: Wie anders?

DER ATHENER: Eben so wirst du auch bemerkt haben daß, da die Kranken in allen Staaten teils Freie, teils Sklaven sind, die letzteren auch meistenteils von den Sklaven der Ärzte behandelt werden, indem diese teils in die Häuser laufen, teils in den Wohnungen der Ärzte selbst abwarten, und daß kein einziger von dieser Art Ärzten je den Grund von der Krankheit irgend eines Sklaven angibt oder sich über denselben belehren läßt, sondern jeder verordnet was er nach seiner Erfahrung für gut findet, als ob er von Allem bereits genau unterrichtet wäre, gleich einem eigenmächtigen Tyrannen, und dann rasch wieder zu einem anderen kranken Dienstboten eilt und so seinem Herrn die Besorgung der Kranken leicht macht? Der freie Arzt dagegen behandelt und wartet gewöhnlich nur die Krankheiten von Freien ab, erkundigt sich über Ursprung und Natur derselben, indem er sich mit dem Kranken selbst und dessen Umgebung näher einläßt, und so lernt er zugleich selbst von dem Leidenden und belehrt sie so gut er es vermag. Auch verordnet er ihm nicht eher Arzneimittel bevor er ihn einigermaßen überredet hat dieselben zu nehmen, und so erst, nachdem er ihn mit Überredung willig gemacht hat, versucht er unter seiner beständigen Leitung ihn zur Gesundheit zu führen und vollständig wieder herzustellen. Verdient nun ein auf diese oder ein auf jene Weise heilender Arzt oder seine Gesundheitsübungen anstellender Turnmeister den Vorzug? Einer der durch beiderlei Mittel die Wirkung hervorbringt, oder Einer welcher nur durch das eine derselben, und noch dazu das schlechtere und rauhere, auf seinen Erfolg hinarbeitet?

KLEINIAS: Gewiß, Freund, ist die Anwendung von beiderlei Mitteln bei Weitem vorzuziehen.

DER ATHENER: Willst du nun, so wollen wir die Anwendungen dieses doppelten und einfachen Mittels auch, wie sie in der Gesetzgebung selber vorkommt, in Betracht ziehen.

KLEINIAS: Warum sollte ich das nicht wollen?

DER ATHENER: So sage mir denn bei den Göttern, welches wird das erste Gesetz sein das unser Gesetzgeber aufstellt? [721 St.] Wird er nicht naturgemäß zuvörderst das worin der erste Keim zur Entstehung von Staaten liegt durch feste Ordnungen regeln?

KLEINIAS: Ohne Frage.

DER ATHENER: Ist dies nun nicht für alle Staaten die eheliche Verbindung und Gemeinschaft?

KLEINIAS: Wie anders?

DER ATHENER: Um einem jeden Staate zu seiner richtigen Beschaffenheit zu verhelfen scheint es also zuerst erforderlich daß Ehegesetze entworfen werden.

KLEINIAS: Schlechterdings.

DER ATHENER: Wir wollen also zuerst das Heiratsgesetz nach Anwendung des einfachen Mittels vortragen, wonach es etwa also lauten würde: Heiraten soll Einer sobald er dreißig bis fünfunddreißig Jahre zählt, und wer es während dieser Frist nicht getan hat soll an Geld und mit Verlust bürgerlicher Ehren bestraft werden, und zwar um so und so viel Geld und mit Verlust von den und den bürgerlichen Ehrenrechten. So etwa mag es in dieser einfachen Gestalt, mit Anwendung des zwiefachen Mittels aber folgendermaßen lauten: man muß heiraten sobald man sein dreißigstes bis fünfunddreißigstes Jahr erreicht hat, in Erwägung dessen daß das Menschengeschlecht in gewisser Art einen natürlichen Anteil an der Unsterblichkeit und eben deshalb auch jeder Mensch so stark als möglich eine natürliche Sehnsucht nach derselben empfindet, denn die berühmt zu werden und nicht namenlos nach seinem Tode unter der Erde zu liegen ist eine solche Sehnsucht. Das Menschengeschlecht nämlich ist etwas mit der Gesamtheit der Zeit der Art Verwachsenes daß es unaufhörlich mit ihr fortläuft und fortlaufen wird, und es ist, indem es immer neue Ankömmlinge von sich hinterläßt und so stets das Eine und selbige bleibt, in soweit unsterblich als das ewige Werden dessen teilhaftig genannt werden kann. Dessen nun freiwillig sich zu berauben kann nimmer für recht gelten, und mit Vorsatz beraubt sich dessen wer nicht nach Weib und Kindern Verlangen trägt. Wer also dem Gesetze folgt wird frei von Strafe bleiben, wer ihm aber nicht folgt und nach seinem fünfunddreißigsten Jahre noch nicht verheiratet ist soll jährlich um so und so viel gestraft werden, damit er nicht glaube, das ledige Leben bringe ihm Ersparnis und Bequemlichkeit, und soll keine von den Ehrenbezeugungen empfangen die im Staate Jeder, welcher jünger Jedem welcher älter als er ist, zu erweisen hat. Nachdem ihr nun so das Gesetz in beiden Gestalten nebeneinander vernommen habt, mögt ihr selbst urteilen, ob überhaupt die Gesetze jenes doppelte Mittel des Überredens und Drohens zugleich sich aneignen sollen, wobei sie dann freilich nicht sonderlich kurz geraten würden, oder ob sie bloß der Drohungen sich bedienen und einfach an Länge werden sollen.

MEGILLOS: Lakonische Weise, Freund, ist es freilich überall das Kürzere vorzuziehen. Indessen wenn man mich zum Richter darüber verordnete welche von diesen beiden Formeln ich zum endgültig abgefaßten Staatsgesetz erhoben zu sehen wünschte, so würde ich der längeren den Vorzug geben, [722 St.] und eben so würde ich auch bei jedem andern Gesetz, wenn mir nach derselben Analogie beiderlei Entwürfe vorgelegt würden, gerade dieselbe Wahl treffen. Indessen ist es nötig, daß auch bei unserm Kleinias hier die jetzt anzufassenden Gesetze Beifall finden, denn vorerst ist es ja der von ihm neu zu gründende Staat welcher sich ihrer zu bedienen gedenkt.

KLEINIAS: Du hast ganz richtig entschieden, Megillos.

DER ATHENER: Nun, über Länge oder Kürze der Formulierungen uns zu streiten wäre auch gar zu einfältig. Denn ich denke, die besten und nicht die kürzesten oder die Länge verdient den Vorzug, und von den beiden eben besprochenen Gesetzesformeln ist die eine nicht bloß um das Doppelte förderlicher zur Tugend als die andere, sondern, wie schon bemerkt, jene doppelte Art von Ärzten gleicht ihnen beiden wirklich auf das Vollständigste. Aber freilich was diese Sache anlangt, so scheint noch keiner von allen Gesetzgebern je daran gedacht zu haben wie man bei der Gesetzgebung jenes zwiefache Mittel anwenden könne, Überredung und Zwang, so weit sich nämlich Beides der ungebildeten großen Masse des Volkes gegenüber vereinigen läßt, sondern sie alle bedienen sich nur des einen von beiden. Denn sie mischen bei dem Entwurf ihrer Gesetze nicht der Macht die Überredung bei, sondern lassen der unvermischten Gewalt ihren freien Lauf. Ich dagegen, meine Freunde, sehe daß auch noch ein Drittes dabei erforderlich ist, was jetzt nirgends in Anwendung gebracht wird.

KLEINIAS: Nun, was meinst du?

DER ATHENER: Was sich unmittelbar aus unserer ganzen bisherigen Gesprächsführung wie durch eine Art göttlicher Fügung ergibt. Denn seitdem wir am frühen Morgen uns über Gesetze zu unterhalten begannen, ist es bereits Mittag geworden, und wir sind bis zu diesem schönen Ruheplatz gelangt und haben von nichts Anderem als von Gesetzen gesprochen, und doch fangen wir, scheint es, erst jetzt an Gesetze selbst vorzutragen, alles Voraufgehende aber waren bloße Eingänge zu den Gesetzen. Warum nun bemerke ich dies? Um anzudeuten daß zu Allem was gesprochen wird oder wobei sonst die Stimme mitzuwirken hat Einleitungen und Eingänge gehören, welche eine Art von Anregung und kunstgemäßer Vorbereitung der kommenden Ausführung geben. Und so sind denn auch zu jenen Weisen des Gesanges zur Zither welche recht eigentlich als die Gesetze desselben bezeichnet werden, so gut wie zu allen anderen Musikstücken, wirkliche Eingänge und Vorspiele von bewundernswerter Arbeit vorhanden, zu den wirklichen Gesetzen aber, zu denen des Staates, hat noch nie Jemand einen Eingang verfaßt oder, wenn ja, ihn doch nicht ans Licht gebracht, gerade als ob es von Natur so Etwas gar nicht gäbe. Unsere bisherige Unterredung aber liefert, denke ich, den Beweis daß es wohl so Etwas gibt, und was ich eben als einen zwiefachen Bestandteil der Gesetze betrachtete scheint nicht eigentlich dies, sondern vielmehr geradezu zwei verschiedene Dinge zu sein, nämlich Gesetz und Einleitung zum Gesetze. Nämlich der tyrannische Befehl, [723 St.] den wir mit den Verordnungen jener unfreien Ärzte verglichen, dürfte das eigentliche reine Gesetz, das vorher Erwähnte aber, was Überredungsmittel von unserem Gesetzgeber genannt wurde, dürfte dies zwar in Wahrheit sein, aber dabei die Bedeutung eines Einganges zu den Gesetzesworten haben. Denn zu dem Zwecke daß Der welchem der Gesetzgeber sein Gesetz anempfielt die Verordnung desselben, welche eben das eigentliche Gesetz ist, mit Wohlwollen aufnehme und durch dies Wohlwollen derselben auch leichter zugänglich werde, ward offenbar, denke ich, jene ganze Anrede gehalten welche vorhin der Gesetzgeber zur Überzeugung sprach, und deshalb muß man sie denn nach meiner Meinung eben als einen Eingang zu den Gesetzen bezeichnen und nicht zum Wortlaute derselben selber rechnen. Nachdem ich nun dies bemerkt, was könnte ich wohl jetzt noch hinzuzufügen wünschen? Dies daß der Gesetzgeber weder die Gesamtheit der Gesetze ohne einen gemeinsamen, ihnen allen voraufgeschickten, noch die einzelnen ohne ihren besonderen Eingang lassen darf, wodurch sie um soviel besser sein werden als so eben die eine von jenen beiden Formulierungen besser war als die andere.

KLEINIAS: Ja, ich für meinen Teil würde Den der sich darauf versteht nicht anders uns seine Gesetze abfassen lassen.

DER ATHENER: Mit Recht gibst du also, scheint es, so viel zu daß nicht bloß zu den einzelnen Gesetzen Eingänge gehören, sondern daß es auch der Anfang aller Gesetzgebung sein muß dem gesamten Wortlaut derselben eine für jedes Einzelne von ihr passende Einleitung vorauszuschicken. Denn es ist ja nichts Geringes was auf sie folgen soll, und es macht keinen Unterschied ob dasselbe den Leuten deutlich zu Sinne geführt wird oder nicht. Wenn wir aber vorschreiben wollten Gesetze die bedeutend, und solche die unbedeutend heißen dürfen in gleicher Weise mit Eingängen zu versehen, so würden wir nicht wohl daran tun. Denn es gehört weder zu jedem Gesungenen noch zu jedem Gesprochenen und Geschriebenen dergleichen, nicht als ob nicht dies Alles dazu geeignet wäre, sondern weil es ungehörig ist in jedem Falle davon Gebrauch zu machen. Vielmehr ist so Etwas für jeden besonderen Fall dem Ermessen des Sprechers, des Tonkünstlers und des Gesetzgebers zu überlassen.

KLEINIAS: Du scheinst mir sehr wahr zu sprechen. Aber nun, lieber Freund, wollen wir auch nicht länger zaudernd die Sache hinausschieben, sondern auf unsern eigentlichen Gegenstand zurückkommen und, wenn es dir recht ist, mit Demjenigen den Anfang machen was du vorher vorbrachtest, ohne zu bemerken daß es ein Eingang sein solle. Rufen wir uns also das scherzende Wort zu „ein ander Mal geht's besser” und nehmen daher diesen Gegenstand zum andern Male so wieder auf daß wir ihn jetzt wirklich als Eingang und nicht, wie vorhin, als einen uns bloß zufällig aufgestoßenen Gedanken behandeln. Machen wir also den Anfang auf Grund unseres Zugeständnisses daß den Gesetzen eine Einleitung voraufgeschickt werde. Und in bezug auf die Verehrung der Götter nun und den Dienst der Vorfahren ist schon das bereits Ausgesprochene hinreichend, und wir wollen daher das Weitere zum Ausdruck zu bringen versuchen, bis du die ganze Einleitung genügend ausgeführt findest. Und dann magst du die Gesetze selber entwerfen.

[724 St.] DER ATHENER: Was wir also über die Götter und Mittelwesen und über die Eltern im Leben und nach ihrem Tode vorhin erörtert haben, das finden wir jetzt genügend als Eingang, aber Alles was an der Vollständigkeit des Einganges noch sonst fehlt gebietest du jetzt, wie ich sehe, mir ans Licht zu ziehen.

KLEINIAS: So ist es.

DER ATHENER: So wird es uns denn geziemen, und am Meisten dem gemeinsamen Interesse des Sprechers und dem der Zuhörer angemessen sein, nächst jenen Dingen von Neuem zu überdenken, auf welche Weise wir einer möglichst richtigen Zucht und Bildung teilhaftig werden, und auf was man zu diesem Behufe in Bezug auf Seele, Körper und äußere Habe Eifer zu wenden und nicht zu wenden habe. Dies also ist es in Wahrheit worüber wir jetzt zunächst zu sprechen und einander zuzuhören haben.

KLEINIAS: Du hast vollkommen Recht.