zurück zur Übersicht
der Werke
viertes Buch |
sechstes Buch
Gesetze
FÜNFTES BUCH
[726 St.] DER ATHENER: So höret denn, die ihr unsere eben gemachten Erörterungen über die Pflichten gegen die Götter und die teuren Vorfahren vernahmt!
Nächst den Göttern ist die Seele unser göttlichstes und eigenstes Eigentum. Alle Besitztümer Jedermanns nämlich sind von zweifacher Art, höhere und edlere, welche herrschen, und niedrigere und gemeinere, welche dienen, und von ihnen sind denn die herrschenden höher zu halten als die dienenden. Wenn ich also sage daß ein Jeder nächst den Göttern, [727 St.] unsern Gebietern, und den mit ihnen verwandten Wesen, als Zweites seine Seele ehren müsse, so gebe ich damit eine richtige Vorschrift. Es ehrt sie jedoch, fast möchte ich es behaupten, Keiner von uns auf die rechte Art, wenn er es sich auch einbildet. Denn die Ehre ist ein göttliches Gut, und nichts Schlechtes und Böses kann der Ehre wert sein. Wer daher meint seine Seele durch gewisse Gedanken oder Gaben oder Nachgiebigkeiten zu erheben, ohne daß er sie dabei aus einer schlechteren zu einer besseren macht, der bildet sich zwar ein sie zu ehren, in Wirklichkeit aber tut er das Gegenteil. So wähnt der Mensch gleich von Kindheit auf die nötige Einsicht in allen Stücken zu besitzen und glaubt seine Seele zu ehren, indem er alle ihre Meinungen und Wünsche billigt und ihr bereitwillig Alles was sie begehrt zu tun überläßt. Meine Behauptung aber geht dahin daß er hiermit sie schädigt und keineswegs ehrt, und doch sollte er, wie gesagt, sie nächst den Göttern am Höchsten in Ehren halten. Und auch wenn ein Mensch von allen den Fehltritten die er begeht, und von den meisten und größten Übeln die ihm widerfahren nicht sich selber, sondern Andern die Schuld beimißt und sich selbst immer von der Zahl der Sünder ausnimmt, so ehrt er seine Seele nicht, obschon er es zu tun vermeint, vielmehr ist er weit davon entfernt, denn er fügt ihr Schaden dadurch zu. Und auch wenn man gegen den Ausspruch und die Billigung des Gesetzgebers seine Gelüste befriedigt ehrt man sie nicht, sondern entehrt sie vielmehr, indem man sie mit Lastern und Reue erfüllt. Und auch wenn man nach der anderen Seite hin den vom Gesetze gebotenen Mühen und Gefahren, Schmerzen und Beschwerden nicht standhaft sich unterzieht, sondern sie flieht, so erweist man durch eine solche Flucht seiner Seele keine Ehre, sondern macht sie ehrlos durch alles derartige Betragen, und überhaupt wenn man das Leben unter jeder Bedingung für ein Gut hält, ehrt man sie nicht, sondern schändet sie. Denn das heißt dem Wahne der Seele daß der Zustand in der Unterwelt Nichts als Übel enthalte nachgeben, anstatt ihm dadurch entgegenzutreten daß man sie darüber belehrt und dessen überführt, wie sie ja gar Nichts davon weiß, ob es nicht im Gegenteile gerade die größten aller Güter sind die uns bei den dortigen Göttern erwarten. Wenn man ferner Schönheit höher schätzt als Tugend, so ist dies nichts Anderes als eine wahrhafte und vollständige Beschimpfung der Seele, denn diese Ansicht stellt ja die Seele über den Körper, während doch nichts der Erde Entsprossenes höher stehen kann als was vom Olympos stammt, und wer der Seele nicht diese Herkunft zuschreibt, der weiß nicht wie sehr er dies wunderherrliche Gut herabsetzt. [728 St.] Wer ferner Schätze auf ungerechte Weise zu erwerben sucht oder über ihren Erwerb keine Reue empfindet, der ehrt durch diese Gaben seine Seele nicht, sondern trübt und verletzt sie in jeder Beziehung; denn was an ihr schätzbar und herrlich ist, das gibt er dahin für weniges Gold, während doch alles Gold auf und unter der Erde die Tugend nicht aufwiegt. Mit Einem Worte, jedermann der nicht alles Das was der Gesetzgeber als schändlich und böse aufzählt auf alle Weise zu vermeiden, und dagegen allem Dem was er für gut und löblich erklärt hat mit allen Kräften nachzustreben trachtet, erkennt nicht daß er seine Seele, das Göttlichste was er hat, in allen solchen Fällen in den ehrlosesten und schmachvollsten Zustand versetzt. Denn worin es vorzugsweise besteht daß jeder Übeltat, was man so nennt, ihr Recht wird, daran denkt, geradezu gesagt, Keiner. Es besteht dies nämlich darin daß man eben durch sie den Menschen gleich wird die schlecht sind, und eben damit die tugendhaften und den Verkehr mit ihnen flieht und sich ganz von ihnen scheidet und dagegen dem Umgange mit Seinesgleichen nachjagt und mit ihnen verwächst, und daß man, wenn dies einmal der Fall ist, auch notwendig solche Dinge tun und sich gefallen lassen muß wie sie solche Art Leute ihrer Natur nach einander in Tat und Worten zuzufügen pflegen. Doch man sollte das eigentlich nicht Recht nennen, denn Recht und Gerechtigkeit ist vielmehr etwas sittlich Schönes, sondern bloß Strafe, die natürliche Folge des Unrechts, und wer sie erfährt, so gut wie wer sie nicht erfährt, ist elend, dieser weil seine Krankheit nicht geheilt wird, jener weil er untergeht, damit viele andere gerettet werden. Die Ehre aber setzen wir, um es in eine allgemeine Formel zusammenzufassen, darein daß man dem Bessern nachstrebe und das Schlimme, aber der Verbesserung noch Fähige, möglichst zum Guten hinlenke.
Nun ist aber eben die Seele recht eigentlich dasjenige Besitztum des Menschen welches von Natur dazu bestimmt ist das Böse zu fliehen und dagegen den höchsten Gütern nachzuspüren und sie zu ergreifen und, nachdem sie dieselben ergriffen hat, sie das ganze fernere Leben hindurch festzuhalten. Daher ordneten wir ihr auch die zweithöchste Ehre zu. Was nun aber den dritten Rang der Ehre betrifft, so sieht wohl jedermann ein daß diesen naturgemäß der Körper einnimmt, und auch hier ist wiederum der Unterschied zwischen wahrer und falscher Ehre in Betracht zu ziehen, und ihn festzustellen ist Sache des Gesetzgebers. Dieser nun aber wird, wenn ich recht sehe, ihn folgendermaßen anzugeben haben. Wertvoll sei ein Körper nicht wenn er Schönheit, Stärke, Behendigkeit oder Größe besitzt, selbst nicht wenn Gesundheit, obwohl dies Vielen so scheine, noch auch fürwahr wenn das Gegenteil von diesem, sondern was mitten inne liegt und von allen diesen Eigenschaften Etwas an sich hat sei bei Weitem für die Besonnenheit am vorteilhaftesten und verheiße die meiste Sicherheit. Denn besitzt man sie in allzu hohem Grade, so machen sie die Seele aufgeblasen und vermessen, und entbehrt man sie ganz, so wird dieselbe dadurch kriechend und knechtisch gesinnt. Die gleiche Bewandtnis hat es auch mit dem Besitze von Geld und Gut, und es gilt auch von ihm das gleiche Maß der Schätzung. [729 St.] Denn das Übermaß aller solcher äußeren Besitztümer zieht dem Staate wie dem Einzelnen Feindschaft von Anderen und Zwist in sich selber zu, der Mangel an ihnen aber macht sie meistens zu Sklaven. Darum möge Keiner um seiner Kinder willen sich zu bereichern trachten, um ihnen möglichst große Schätze zu hinterlassen, denn es wird dies weder ihnen noch dem Staate zum Heile sein. Vielmehr ist ein Vermögen welches den jungen Leuten keine Schmeichler herbeilockt, aber doch hinreicht um sie vor Mangel an dem Notwendigen zu schützen, für sie das Allerheilsamste und steht am Besten mit allen ihren Bedürfnissen im Einklang, denn es stimmt und paßt zu allen unsern Verhältnissen und verschafft uns so ein sorgenfreies Leben.
Sittliche Scheu und Scham vielmehr und nicht Gold muß man seinen Kindern in reichem Maße hinterlassen. Nun aber wähnen wir unsern jungen Leuten dies Erbe dadurch zu verschaffen, daß wir sie schelten, wenn sie Mangel hieran an den Tag legen, das kann aber durch die bloße Ermahnung, wie man sie jetzt den jungen Leuten angedeihen läßt, indem man ihnen einschärft daß dem Jünglinge allezeit Scham gebühre, nimmer erreicht werden. Der verständige Gesetzgeber wird es vielmehr den Älteren einschärfen sich den Jünglingen gegenüber schamhaft zu betragen und sich vor Nichts so sehr zu hüten als davor daß einer von diesen je einen von ihnen etwas Schändliches tun sehe noch reden höre, weil da wo die Greise die Scham vergessen die notwendige Folge davon ist daß auch die Jünglinge noch vielmehr ein Gleiches tun. Denn nicht in der bloßen Zurechtweisung besteht eine vorzügliche Erziehung für Jung und Alt zugleich, sondern darin daß man zeigt wie man die Zurechtweisungen welche man Andern gibt auch selber sein ganzes Leben hindurch befolgt.
Wer aber seine Verwandtschaft und alle Diejenigen welche vermöge der Blutsgemeinschaft dieselben Stammgötter haben achtet und ehrt, der darf erwarten daß die Götter welche die Geburt schützen ihn bei der Zeugung eigener Kinder segnen werden. Das Wohlwollen seiner Freunde und Bekannten im Verkehre des Lebens aber wird man sich erhalten wenn man die Dienste welche sie uns erweisen höher anschlägt und ehrt, und dagegen die Gefälligkeiten welche man ihnen erzeigt geringer als sie selber es tun. Um den Staat und seine Mitbürger ferner macht sich Derjenige am Meisten verdient welcher dem Siege in den olympischen und allen anderen kriegerischen und friedlichen Kämpfen denjenigen vorzieht welchen ihm der Ruhm gewährt sich den heimischen Gesetzen unterwürfig gezeigt zu haben und ihnen so treu wie kein anderer sein ganzes Leben hindurch gewesen zu sein. Sodann bedenke man daß die Pflichten gegen Gastfreunde und Fremdlinge hochheilige sind. Denn sie und die Vergehungen gegen sie stehen fast alle noch mehr als die Verhältnisse zu unsern Mitbürgern unter der strafenden Obhut der Gottheit, weil man in der Fremde ohne den Schutz von Freunden und Verwandten und darum ein Gegenstand größeren Mitleids für Menschen und Göttern ist. Wer aber mächtiger ist zu strafen, der ist auch bereitwilliger zu helfen, [730 St.] und jene Macht nun besitzen in hohem Grade die gastlichen Dämonen und Götter welche zum Gefolge des gastlichen Zeus gehören und deren einer einen jeden Menschen unter seiner besonderen Obhut hat. Wer also nicht aller Besonnenheit beraubt ist, der hütet sich wohl daß er nicht mit Vergehung gegen Gastfreunde und Fremdlinge befleckt das Ende seines Lebens erreiche. Kein größeres Vergehen gegen Fremde wie gegen Einheimische aber gibt es als eine Versündigung gegen Schutzflehende. Denn der Gott, welchen der Schutzflehende zum Zeugen der Zusagen nahm, hütet und wacht in hohem Maße darüber was demselben begegnet; und was ihm daher auch Übles widerfährt, es wird niemals ungerochen bleiben.
Wir haben nunmehr die Regeln unseres Verhaltens gegen die Götter, gegen uns selbst und zu unserem Besitztum, gegen Staat, Freunde und Verwandtschaft, gegen Fremde und Landsleute so ziemlich durchgenommen. Daran aber reiht sich nun die Frage, wie ein Jeder beschaffen sein muß um für sich selber sein Leben löblich zuzubringen; was nicht bloß vom Gesetze, sondern namentlich auch von dem Lob und Tadel abhängt welcher die Bürger erziehen und sie für die zu gebenden Gesetze lenksamer und geneigter machen soll, das müssen wir jetzt zunächst besprechen. Unter allen Gütern nun steht bei den Göttern, steht bei den Menschen die Wahrheit obenan, und ihrer muß daher gleich von vorne herein teilhaftig sein wer zufrieden und glücklich leben will, um so in ihr so lange als möglich zu wandeln. Denn nur wer wahrhaftig ist ist auch treu und zuverlässig, das Gegenteil aber welcher die vorsätzliche Unwahrheit liebt, denn wer die unvorsätzliche, der ist sinnlos, und weder die eine noch die andere ist zu beneiden. Denn wer unzuverlässig und treulos, so wie wer sinnlos und töricht ist, der ist auch freundlos, und wenn er im Laufe der Zeit erkannt wird, so bereitet er sich eine vollständige Vereinsamung für die schweren Tage seines Alters und das Ende seines Lebens, so daß das letztere beinahe gleich sehr verwaist ist, ob ihm Kinder und Bekannte noch am Leben sind oder nicht.
Ehrenwert ist freilich auch schon wer kein Unrecht begeht, aber wer es nicht einmal geschehen läßt daß es Andere begehen, der ist es noch doppelt und dreifach mehr. Denn Jener wiegt Einen, Dieser aber viele Andere auf, dadurch daß er das Unrecht der Anderen der Obrigkeit anzeigt. Und wer endlich gar dieselbe nach Kräften in ihrer strafenden Tätigkeit unterstützt, der soll als der wahre Held unter allen Staatsbürgern ausgerufen und ihm soll der höchste Siegespreis der Tugend zuerkannt werden. Eben dasselbe Lob muß man aber auch hinsichtlich der Besonnenheit, Weisheit und aller anderen Tugenden aussprechen, wenn sie ihren Besitzer befähigen sie nicht bloß für sich zu behalten, sondern sie auch Anderen mitzuteilen, und muß Den welcher sie wirklich mitteilt am Höchsten in Ehren halten und nächst ihm Den welcher Dies zwar nicht zu Stande bringt, aber doch die gute Absicht hat, dagegen Den welcher den Besitz dieser Güter anderen mißgönnt und nicht menschenfreundlich genug ist um ihn aus eigenem Antriebe mit irgend jemandem zu teilen, [731 St.] Den muß man seiner Person nach tadeln, nur aber darf man deswegen um des Besitzers willen nicht auch das Besitztum verachten, sondern vielmehr dieses nach Kräften sich anzueignen streben. Alle sollen daher in unserem Staate um die Tugend wetteifern, ohne sie sich einander zu mißgönnen. Denn nur Der wird zur Hebung des Staates beitragen welcher selber nach den Preisen der Tugend ringt und doch dabei sie auch Anderen nicht durch Verleumdungen zu entziehen sucht, der Mißgünstige dagegen, welcher durch Herabsetzung Anderer den Vorrang gewinnen zu müssen glaubt, richtet einerseits seine eigenen Anstrengungen weniger auf die wahre Tugend und versetzt andererseits seine Mitbewerber durch seinen ungerechten Tadel in Mutlosigkeit, und da er hierdurch bewirkt daß der Wettkampf um Tugend im Staate nicht geübt wird, so macht er für sein Teil den letzteren kleiner an Ruhm.
Jedermann muß den möglichsten Eifer und die möglichste Sanftmut zugleich besitzen. Denn vor den schweren und tief oder sogar gänzlich unheilbar eingewurzelten Freveln Anderer kann man nicht anders sich retten als indem man den Kampf gegen sie aufnimmt, sie siegreich abwehrt und dann in keinem Stücke unbestraft läßt, und zu dem Allem ist ohne edlen Zorn und Eifer keine Seele im Stande. In Bezug auf die Handlungsweise Derjenigen aber die zwar auch Unrecht üben, aber doch so daß sie noch heilbar sind, muß man vor allen Dingen bedenken daß Keiner der unrecht handelt dies freiwillig tut. Denn von den größten Übeln wird Niemand auf der ganzen Welt je irgend eins freiwillig besitzen wollen, und am Allerwenigsten an dem Wertvollsten was er hat. Die Seele aber ist, wie wir bereits bemerkt haben, in Wahrheit für einen Jeden das Wertvollste, und in sie also wird wohl Keiner je das größte Übel freiwillig aufnehmen und sein ganzes Leben lang in ihr behalten. Bemitleidenswert ist daher freilich überhaupt jeder Ungerechte der solche Übel in sich trägt, allein man darf dieses Mitleid nur gegen Den walten lassen bei welchem diese Übel noch heilbar sind, und muß gegen ihn den aufsteigenden Zorn besänftigen und nicht nach Weiberart ihn mit beständigen Bitterkeiten verfolgen, gegen Den aber welcher ganz voller Nichtswürdigkeiten und Laster steckt, gegen welche kein Zureden mehr hilft, muß man seinem Zorne freien Lauf lassen. Das ist der Grund weshalb wir von einem tüchtigen Manne immer Erregbarkeit und Sanftmut zugleich verlangen.
Das größte aller Übel aber wurzelt von Natur in den Seelen der meisten Menschen, und da sich Jedermann dasselbe verzeiht, so sinnt Niemand auf Mittel sich davon zu befreien. Dies ist nämlich der Grundsatz daß jeder Mensch von Natur sich selber liebe und auch von Rechts wegen lieben müsse, denn in Wahrheit ist derselbe vielmehr allemal und für einen Jeden wegen der übermäßigen Selbstliebe die Quelle aller Fehltritte. Denn auch diese Liebe macht blind gegen die Fehler des geliebten Gegenstandes, so daß man demzufolge über Das was recht, gut und schön ist, [732 St.] ein verkehrtes Urteil fällt und sich selber stets höher als die Wahrheit schätzen zu müssen glaubt. Wer aber ein großer Mann werden will, der darf weder sich noch das Seinige lieben, sondern das Rechte, mag es nun in seinen eigenen Taten oder in denen Anderer mehr zu finden sein. Von eben diesem Fehler aber rührt es auch her daß Alle ihre eigene Unwissenheit für Weisheit halten und daß wir demgemäß, auch wenn wir so gut wie gar Nichts wissen, doch Alles zu wissen glauben und somit notwendigerweise Fehler begehen, indem wir das was h wir selber nicht zu machen verstehen, anstatt es Anderen zu überlassen, doch selber machen wollen. Darum muß Jedermann die allzu große Selbstliebe fliehen und vielmehr Dem der besser ist als er nacheifern und sich durch keine falsche Scham hiervon abhalten lassen.
Von geringeren Art, aber darum doch nicht von geringerem Nutzen ist die nunmehr folgende Vorschrift, auch ist sie schon oft gegeben, aber dennoch muß von Neuem an sie erinnert werden, denn wie jeder Abfluß auch wieder einen neuen Zufluß erfordert, so ist die Erinnerung ein solcher Zufluß welcher den Abgang an Kenntnis ersetzt. Man soll sich übermäßigen Lachens so gut wie Weinens enthalten, und auch Jeder den Anderen dazu anhalten daß er jegliches Übermaß in Freude und Schmerz zurückzudrängen und eine würdige Haltung zu bewahren suche, gleichviel ob sein Schutzgeist mit ihm auf den Pfaden des Glückes wandelt oder ob in den Wechselfällen des Schicksals die Dämonen manchen seiner Unternehmungen, wenn sie namentlich auf hohe und jähe Dinge sich richten, widerstreben, und daß er stets hoffe, Gott werde, wenn den Gütern welche er uns schenkt, Unfälle bevorstehen, diese doch möglichst verringern und ebenso den bereits vorhandenen einen Umschwung zum Besseren geben, bei allem Guten aber immer das Gegenteil, eine stete Beständigkeit und Vermehrung, eintreten und das Glück immer uns begünstigen lassen. Solchen Hoffnungen und der steten Mahnung an solche Lehren soll Jedermann leben und keine Mühe sparen, sie in Ernst und Scherz sich selber und Anderen beständig klar ins Gedächtnis zu rufen.
So sind denn nun die Bestrebungen denen man sich hingeben, und die Eigenschaften welche ein Jeder an sich tragen muß, so ziemlich alle angegeben worden, so weit sie göttlicher Art sind. Die von menschlicher Art aber sind noch nicht von uns besprochen, müssen es aber, denn zu Menschen reden wir ja und nicht zu Göttern.
Die wesentlichsten Stücke der menschlichen Natur nun sind Lust, Schmerz und Begierde, an welche Alles was lebt und sterblich ist durch die Notwendigkeit geradezu, wenn man so sagen darf, gefesselt ist und in seinen mächtigsten Bestrebungen von ihnen abhängt. [733 St.] Man muß daher das tugendhafte Leben nicht bloß dadurch empfehlen daß es den edelsten Anblick gewähre welcher der rühmenden Anerkennung nicht entgehen könne, sondern auch dadurch daß es für Den der es nur erproben will und nicht gleich in seiner Jugend ihm abtrünnig wird auch in Demjenigen den Vorzug habe wonach wir Alle streben, nämlich darin daß es unser ganzes Leben hindurch uns mehr Freude und weniger Schmerz bringt. Daß sich dies wirklich so verhält wird Jedem der es nur auf die rechte Weise erprobt alsbald und in hohem Grade einleuchten. Welches aber ist diese rechte Weise? Dies muß man nunmehr untersuchen, indem man die Vernunft darüber zu Rate zieht, in welchem Falle wir wirklich so der Natur gemäß und in welchem anders wider die Natur verfahren. Wir müssen Leben gegen Leben und darnach das angenehmere und das schmerzvollere folgendermaßen gegen einander abwägen. Jeder wünscht sich Lust, Niemand wählt oder wünscht sich Schmerz, und was endlich weder wohl noch wehe tut ist man gegen die Lust zu vertauschen nicht, gegen den Schmerz aber wohl zu vertauschen geneigt. Doch auch einen geringeren Schmerz, welcher mit größerer Lust verbunden ist, lassen wir uns wohl gefallen, und eine geringere Freude, welche mit größerer Unlust verbunden ist wünschen wir nicht, ist dagegen Beides gleich, so würden wir schwerlich genau anzugeben vermögen welches wir vorziehen. Kurz, in allen diesen Fällen hängt es von Menge, Größe, Stärke oder Gleichgewicht und dem Gegenteile ab, ob unser Wunsch dem Einen oder dem Andern bei der Wahl den Vorzug gibt oder nicht gibt. Und da sich dies nun gar nicht anders verhalten kann, so kann uns eben so gut ein Leben in welchem von Beidem Vieles, und zwar in einem hohen und starken Maße, als ein solches in welchem wenig von Beidem und in unbedeutendem und gelindem Maße vorhanden ist behagen, aber wir wünschen das erstere nur dann wenn die Lust dabei vorwiegt, und nicht, wenn das Gegenteil der Fall ist, und eben so wünschen wir das letztere uns nicht, wenn das Schmerzliche im Übergewicht ist, sondern dann wenn das Gegenteil stattfindet, steht aber Beides im Gleichgewicht, dann tritt eben notwendig der vorerwähnte Fall ein, indem wir ein solches Leben in so fern wünschen als zu Zeiten ein Übergewicht nach der Seite dessen hin was uns lieb, und in so fern nicht wünschen als zu Zeiten ein solches nach der Seite dessen hin was uns verhaßt ist in ihm eintritt. Und nun müssen wir erwägen daß in diese Möglichkeiten sämtliche Lebenszustände eingeschlossen sind, und müssen erwägen daß uns demnach naturgemäß nur unter ihnen die Wahl bleibt, und wer daher behaupten wollte Etwas außerhalb dieses Kreises zu wünschen, der würde damit nur seine Unwissenheit und Unerfahrenheit in den wirklich vorhandenen Arten des Lebens an den Tag legen.
Welches aber sind nun diejenigen Arten des Lebens und wie viel gibt es ihrer, auf die man bei seiner Betrachtung dessen was unserm Wunsche und Willen entspricht und nicht entspricht Rücksicht nehmen und sie zum Gesetze erheben muß, um so nicht bloß das Erwünschte und Angenehme, sondern zugleich das Beste und Schönste sich auserwählt zu haben und so glückselig zu leben als es für einen Menschen nur immer möglich ist? Wir dürfen behaupten daß eine von ihnen das besonnene, eine zweite das weise, eine dritte das tapfere Leben sei, und das gesunde wollen wir als ein Viertes hinstellen, und diesen vier lassen wir vier andere als Gegensatz gegenübertreten, das törichte, feige, zügellose, sieche Leben. Wer nun eine besonnene Lebensweise kennt, der wird zugeben müssen daß sie milde in allen Stücken ist, [734 St.] daß ihre Freuden und Schmerzen einen ruhigen und sanften Charakter an sich tragen, daß sie nur gelinde Begierden zeigt und sich fern hält von sinnbetörender Liebesglut, während die zügellose wild in allem, heftig im Schmerz wie in der Freude, voll gewaltiger und rasender Begierden und möglichst wahnsinniger Liebesglut ist, und wird ferner zugeben müssen daß in einem besonnenen Leben die Genüsse die Beschwerden, in einem zügellosen aber die Schmerzen die Freuden an Größe, Menge und Heftigkeit überbieten. Daher wird notwendig und naturgemäß jenes die angenehmere und dieses die unangenehmere Lebensweise sein, und wer ein angenehmes Leben führen will, von dem ist es nicht mehr denkbar daß er aus freiem Antriebe sich der Zügellosigkeit hingibt, sondern, wenn das jetzt Gesagte richtig ist, so kann dies ein jeder notwendigerweise nur wider seinen Willen tun, und nur von Unkunde oder von Ohnmacht kann es herrühren daß der große Haufe der Menschen ein Leben führt welches der Besonnenheit ermangelt. Ebenso nun muß man auch über das sieche und gesunde Leben urteilen, nämlich daß beide Freuden und Schmerzen mit sich bringen, daß aber bei einem Gesunden die Freuden das Übergewicht über die Schmerzen, bei einem Kranken dagegen die letzteren über die ersteren haben. Nun geht aber bei der Wahl einer Lebensweise unsere Neigung nie auf ein Vorwiegen des Schmerzlichen, sondern dasjenige Leben in welchem dieses von seinem Gegenteile überboten wird haben wir für das angenehmere erklärt. Und da nun auch in einem weisen Leben, wie wir behaupten möchten, und in dem eines Tapferen zwar Beides in geringerer Zahl, in schwächerem Maße und seltener eintritt als in einem törichten und in dem eines Feigen, aber jenes dabei in Bezug auf Genüsse dieses übertrifft, während es in Bezug auf Schmerzen von ihm übertroffen wird, so ist dem tapferen vor dem feigen und dem weisen vor dem törichten Leben der Vorrang zuzuerkennen, und so ist denn das besonnene, tapfere, weise und gesunde angenehmer als das feige, törichte, zügellose und sieche, mit Einem Worte, diejenige Lebensweise welche mit Tüchtigkeit an Leib und Geist zusammenhängt ist angenehmer als die eines untüchtigen Körpers und einer lasterhaften Seele, und nicht bloß dies, sondern sie hat überdies auch alle anderen Vorzüge, Schönheit und Wahrheit, Tugend und Ruhm, im Überschwange auf ihrer Seite. Wer daher ihr sich hingibt, dem gewährt sie auf alle und jede Weise ein glückseligeres Leben als es diejenige gewähren kann welche ihr entgegengesetzt ist.
Und so darf denn der Eingang der Gesetze, nachdem wir ihn bis hierher gebracht, als zu Ende geführt gelten, nach dem Eingang muß nun aber das Gesetz selber oder, um uns richtiger auszudrücken, der Entwurf der Staatsgesetze folgen. Gleichwie nun bei einem Gewirke oder Gewebe sich Einschlag und Kette nicht aus gleichen bereiten läßt, sondern die zu dem letzteren genommenen notwendigerweise von vorzüglicherer Beschaffenheit sein müssen, er verlangt nämlich ja ein starkes und festgedrehtes, [735 St.] der Einschlag aber ein weicheres Garn von einer gewissen angemessenen Nachgiebigkeit, gewissermaßen eben so muß man vernunftgemäß stets zwischen Denen welche hohe obrigkeitliche Würden im Staate bekleiden sollen, und Denen welche nur in geringem Maße die Probe ihrer Erziehung zu bestehen haben, einen Unterschied machen. Es gibt nämlich zwei Hauptstücke der Verfassung, das eine die richtige Besetzung der obrigkeitlichen Ämter, und das andere die Gesetze, deren Handhabung den Obrigkeiten übertragen ist.
Doch vor diesem Allen ist noch erst Folgendes zu beobachten. Kein Schaf-, Rinder- und Pferdezüchter, und was es sonst noch von dieser Art gibt, wird die Wartung irgend welcher Herde anders übernehmen als so daß er zunächst eine Säuberung mit ihr vornimmt, wie ihrer jede Gemeinschaft bedarf, und nachdem er so gesundes und krankes, edles und unedles Vieh von einander geschieden hat, wird er das letztere zu andern Herden fortschicken und nur die Pflege des ersteren übernehmen, weil er wohl weiß daß alle Mühe die er auf die Pflege von Körpern und Seelen verwenden würde welche von Natur und durch schlechte Zucht verdorben sind nicht bloß vergeblich und endlos sei, sondern daß jene ihm noch dazu auch was dem Innern wie dem Äußern nach von gesunder und unversehrter Art in solchen Herden ist mit zu Grunde richten würden, wenn man die vorhandenen Stücke nicht von allen solchen schadhaften durch und durch säubert. Doch bei den Tieren macht das weniger Sorge, und wir würden es nicht für wert erachtet haben ihrer zu erwähnen, wenn sie uns nicht hätten bloß als Beispiel dienen sollen, aber bei den Menschen muß es die größte Sorge des Gesetzgebers sein zu erforschen und zu bestimmen was einem jeden zukommt, sowohl wenn es sich um jene Säuberung als auch wenn es sich um irgend eine andere Unternehmung handelt.
Um nun aber zunächst von dieser Säuberung zu sprechen, so dürfte es sich mit ihr folgendermaßen verhalten. Es gibt viele Arten derselben, und bei den einen geht es oberflächlicher, bei den andern aber eindringlicher zu. Diese letzteren sind die besten, aber nur wer Tyrann und Gesetzgeber zugleich ist kann von ihnen Gebrauch machen. Ein Gesetzgeber dagegen welcher ohne eine solche unbeschränkte Gewalt einen neuen Staat gründet mit neuer Verfassung und neuen Gesetzen wird schon sehr zufrieden sein, wenn er auch nur die oberflächlichste Säuberung vorzunehmen im Stande ist. Die beste nämlich ist, wie dies bei jedem Heilmittel der Fall ist, schmerzlich, indem sie mit Gerechtigkeit die gebührende Strafe verhängt und bis zum äußersten Ziele derselben, Tod oder Verbannung, vorschreitet, um die schweren Missetäter welche unheilbar und vielmehr der größte Verderb des Staates sind, aus demselben zu beseitigen. Als ein sanfteres Reinigungsmittel aber darf folgendes gelten: alle Diejenigen welche sich aus Mangel an Lebensunterhalt bereit zeigen Denen zu folgen welche sie, die nichtbesitzenden, [736 St.] zum Angriffe auf das Eigentum der Besitzenden führen entfernt man als eine im Staate ausgebrochene Krankheit auf möglichst milde Weise aus demselben, indem man dieser ihrer Entfernung der guten Vorbedeutung wegen den Namen Kolonie beilegt. Jeder Gesetzgeber muß also zunächst auf diese oder ähnliche Weise verfahren, für uns jedoch bietet diese Aufgabe noch ihre besonderen, ungewöhnlichen Schwierigkeiten dar. Denn für jetzt läßt sich noch an keine Kolonie denken noch irgend eine säubernde Auswahl treffen, sondern bei uns fließen gleichsam von vielen Orten her teils Quellen teils Bergströme in Einen See zusammen, und wir müssen daher mit aller Aufmerksamkeit darüber wachen den Zusammenfluß dieses Wassers so rein als möglich zu machen und zu diesem Zwecke bald ausschöpfen und bald in Kanäle ableiten. Und so ist, wie es scheint, Mühe und Gefahr bei jeder Staatseinrichtung. Da wir uns indessen derselben für jetzt erst in Worten und nicht durch die Tat zu unterziehen haben, so wollen wir annehmen, wir hätten bereits unsere Bürger zusammengebracht, und die Säuberung unserer Gemeinde von allen unlautern Bestandteilen sei uns bereits nach Wunsch vollendet. Wir wollen annehmen, wir hätte von Denen welche in den neu zu gründenden Staat als seine Bürger einzutreten gedachten alle Die welche Nichts taugen nach hinlänglich langer mit ihnen angestellter Prüfung mit allen Mitteln der Überredung zurückzubleiben, tugendhafte Leute aber nach Kräften durch Wohlwollen und Freundlichkeit mitzukommen bewogen.
Es darf aber auch nicht unbeachtet bleiben daß uns derselbe glückliche Umstand zu Statten kommt welcher, wie bemerkt, auch der Kolonie der Herakliden zu Statten kam, daß sie nämlich vor heftigem und gefährlichem Streit über Landverteilung und Schuldenerlaß sicher ist, welchen einer von den alten Staaten, wenn er sich zu einer Gesetzgebung gezwungen sieht, weder unangeregt lassen kann noch auch irgendwie anzuregen wagen darf, so daß ihm beinahe nur Wünsche und ein leise behutsamer Fortschritt übrig bleiben, mit welchem man binnen langer Zeit nur um Weniges vorrückt. Und dieser wird da gelingen wo Diejenigen von denen die Änderungen ausgehen gerade einen reichen Grundbesitz und selbst viele Schuldner und dabei den Willen haben mit den ganz Dürftigen unter diesen großmütig zu teilen, indem sie ihnen teils ihre Schulden erlassen, teils Acker abtreten, und wo sie somit bis zu einem gewissen Grade ein mäßiges Vermögen vorziehen und nicht die Verminderung desselben, sondern die Zunahme der Habgier für Verarmung ansehen. Eine solche Gesinnung ist der bedeutendste Anfang zur Rettung des Staates, und auf ihr als einer festen Grundlage ist es sodann möglich eine neue Staatsordnung zu erbauen, wie man sie einer solchen Lage der Dinge entsprechend findet. Wo hingegen jene Veränderung nicht gedieh, [737 St.] da wird auch die weitere Ausgestaltung des Staatswesens für keinen Staat einen günstigen Erfolg gewinnen. Der Notwendigkeit einer solchen Veränderung nun sind wir, wie gesagt, entgangen, nichts desto weniger aber ist es richtiger anzugeben, wie wir es, wenn dies auch nicht der Fall wäre, den noch anzustellen wüßten ihr zu entgehen. Und so sei es denn nun gesagt daß es außer der Beseitigung der Geldgier und außer der Gerechtigkeit durchaus keinen Ausweg, weder einen breiten noch einen schmalen, gibt, um solcher Schwierigkeit zu entrinnen, und sie soll daher gleichsam als die Grundfeste unseres Staates dastehen. Es müssen nämlich Die welche noch alte Schuldklagen gegen einander, wenn anders sie nicht ganz und gar ihren Verstand verloren haben, auf jede Weise dafür sorgen daß ihr Vermögen von solchen gegenseitigen Ansprüchen frei werde, und mit ihrem Willen nicht eher in der weiteren Einrichtung des Staates vorgehen. Und wenn daher Diejenigen gar, denen, so wie jetzt uns, ein Gott es vergönnt hat ein neues Staatswesen zu gründen, so daß noch kein Hader unter ihnen besteht, einen solchen durch die Verteilung des Landes und der Wohnungen unter sich veranlassen wollten, so würde das eine mehr als menschliche Torheit und der Gipfel aller Nichtswürdigkeit sein.
Auf welche Art wird denn nun aber eine richtige Teilung zu Stande kommen? Fürs Erste muß man bestimmen welchen Umfang die Zahl der Bürger haben muß. Sodann aber muß man darüber übereinkommen, in wie viele Abteilungen man sie teilen und wie groß jede derselben sein soll. Und endlich sind Land und Wohnungen möglichst gleich zu verteilen. Welcher Umfang nun für die Menge der Bürger hinreicht läßt sich schwerlich anders richtig bestimmen als nach Maßgabe des Landes und der Nachbarstaaten. Nämlich an Land ist so viel erforderlich als dazu hinreicht eine bestimmte Anzahl mäßig und besonnen lebender Bürger zu ernähren, und mehr bedarf es nicht; die Zahl aber muß sich darnach richten wie viele einigermaßen stark genug sind sich selbst gegen die Unbilden von Seiten der umwohnenden Völker verteidigen und auch ihren Nachbarn, wenn diese dergleichen erleiden, beistehen zu können. Wenn wir also Land und Nachbarn kennen gelernt haben, wollen wir hierüber in Tat und Wort Bestimmung treffen; um aber für jetzt gleich unsere Erörterung vollenden zu können, müssen wir uns mit einem vorläufigen Plan und Entwurf in derselben begnügen und so zur Gesetzgebung schreiten. Um also eine möglichst passende Zahl zu nehmen, so mögen 5040 Grundeigentümer dieselbe bilden und als zukünftige Verteidiger der Landeseinteilung dastehen, auf gleiche Weise aber Land und Wohnungen in eben so viele Teile geteilt werden, so daß auf jeden Mann ein Grundstück kommt. Diese ganze Summe teile man nun in zwei und dann wiederum in drei Teile. Sie läßt sich nämlich auch in vier, fünf und so weiter bis in zehn Teile zerlegen. [738 St.] Denn so viel muß jeder Gesetzgeber von den Zahlen verstehen welche Zahl und um welcher Beschaffenheit willen sie für jeden Staat am Vorteilhaftesten ist, und wir dürfen als solche die bezeichnen welche sich durch die meisten und möglichst auf einander folgenden Zahlen dividieren läßt, denn nicht jede Zahl ist aller Teilungen und durch jeden Teiler fähig. Die angenommene Summe von 5040 ist für den Krieg, so wie für alle Geschäfte des Friedens, Verträge und Gesellschaftsunternehmungen, Abgaben und Länderverteilungen richtig, weil sie durch nicht mehr als sechzig Zahlen weniger eine geteilt werden kann und dabei durch alle ununterbrochen von eins bis zehn.
Hievon mögen Die denen das Gesetz solche Rechnungen anzustellen überträgt sich bei Muße genauer überzeugen, denn es verhält sich nicht anders als so damit. Der aber welcher einen neuen Staat zu gründen hat ist aus folgendem Grunde auf diesen Punkt aufmerksam zu machen. Gleichviel ob Jemand einen neuen Staat von Grund aus einzurichten oder aber einen alten, in Verfall geratenen zu erneuern hat, so wird er, wenn er klug ist, hinsichtlich der Götter und hinsichtlich Dessen welchen Göttern und Dämonen man im Gebiete des Staates Heiligtümer zu errichten und ihrem Namen zu weihen habe, nie Etwas an Demjenigen zu ändern versuchen zu dessen Einführung Aussprüche aus Delphi oder Dodona oder vom Ammon oder uralte Aussprüche welche auf Diesen oder Jenen so oder so, sei es durch äußere Zeichen oder, wie es hieß, durch göttliche Eingebung überzeugende Kraft ausübten, bewogen hatten, indem in Folge dessen Opfer verbunden mit Weihungen, bald einheimische, von Ort und Stelle gebürtige, bald tyrrenische oder kyprische oder irgend woher sonst entlehnte, eingerichtet und Orakel, Bildsäulen, Altäre, Tempel und heilige Bezirke den verschiedenen Göttern und Dämonen geweiht wurden. Von diesem Allem darf der Gesetzgeber auch nicht das Geringste verändern und muß vielmehr jedem Landesteile seinen Gott, Dämon oder auch Heros zuweisen und diesen bei der Landesteilung zuerst ihre auserlesenen heiligen Bezirke und was sonst zu ihrer Verehrung gehört geben, damit zu bestimmten Zeiten die Bewohner jedes Landesteils ihre Zusammenkünfte halten, welche einem jeden eine passende Gelegenheit geben für die Anschaffung alles Dessen was er bedarf zu sorgen, und alle bei Gelegenheit der Opfer Zutrauen zu einander gewinnen und mit einander bekannt und befreundet werden, da es kein größeres Gut für einen Staat gibt als wenn seine Bürger genau einander kennen. Denn wo sie kein Licht über ihre gegenseitigen Charaktere haben, sondern über dieselben im Dunkeln tappen, da dürfte Keinem je die ihm gebührende Ehre und obrigkeitliche Würde noch das ihm zukommende Recht jemals richtig zu Teil werden. Es muß daher jeder Bürger in jedem Staate vor allen andern Dingen sich dessen befleißigen, teils sich selbst gegen jedermann ohne Falsch und vielmehr stets einfach und wahr zu zeigen, teils auch sich nicht durch Andere mit ihrer Falschheit täuschen zu lassen.
[739 St.] Indem ich nunmehr aber gleichsam den Stein in dem Brettspiel meiner Gesetzgebung von der heiligen Linie wegziehe, so dürfte dieser Zug wegen seiner Ungewöhnlichkeit leicht die Zuhörer anfänglich in Verwunderung setzen. Doch bei näherem Nachdenken und angestelltem Versuche wird es einem jeden klar werden daß der Staat die zweitbeste Einrichtung hiedurch erhalten wird, und dann wird man diesem Zuge wohl nur noch deshalb seine Billigung versagen können, weil ein solcher Schritt ungewöhnlich für einen Gesetzgeber ist welcher nicht zugleich die unumschränkte Gewalt eines Tyrannen in Händen hat. Es ist nämlich das Richtigste, eine beste, eine zweit- und eine drittbeste Verfassung hinzustellen, und sodann zwischen ihnen Demjenigen die Wahl zu lassen welcher über die Einrichtung eines Gemeinwesens die Entscheidung hat. Und hiernach wollen denn jetzt auch wir eine solche dreifache Staatsverfassung nach dem Grad ihrer Vortrefflichkeit unterscheiden und sodann dem Kleinias die Wahl überlassen oder wer sonst einmal eine ähnliche Auswahl treffen und nach seiner Sinnesweise sich Das aneignen will was ihm für sein Vaterland davon gefällt.
Der erste Staat, die vollkommenste Verfassung und die besten Gesetze nun sind die wo das alte Wort so sehr als möglich im gesamten Staate in Erfüllung geht, das da lautet, daß Freunden in Wahrheit Alles gemein sei. Eine solche Einrichtung also, mag sie nun jetzt irgendwo bestehen oder in Zukunft einmal eintreten, daß die Frauen, daß die Kinder, daß alle Besitztümer gemeinschaftlich sind und das Wort Eigen schlechterdings ganz in jeder Weise aus dem Leben gestrichen und nach Möglichkeit darauf hingearbeitet ist daß auch Das was von Natur Eigentum ist bis zu einem gewissen Grade gemein gemacht werde, so daß sogar Augen, Ohren und Hände gemeinschaftlich zu sehen, zu hören und zu arbeiten scheinen, und ferner auch darauf daß auch im Lob und Tadel Alle möglichst einstimmig sind und über Dasselbe Freude so wie Trauer empfinden, kurz, solche Gesetze, die mit aller Kraft die größtmögliche Einheit des Staates hervorbringen, haben eine Höhe der Vortrefflichkeit erreicht welche Nichts was richtiger und besser wäre als denkbar erscheinen läßt. Mögen einen solchen Staat nun Götter oder Göttersöhne und mag es denkbar sein daß mehrere als Einer von ihnen denselben bewohnen, so werden sie in Heil und Freude in ihm ihr Leben zubringen, und demnach darf man auch in keinem anderen das höchste Muster einer Verfassung suchen, sondern muß an dieses sich halten und es so weit als möglich zu verwirklichen bemüht sein. Und so dürfte denn der Staat, an welchen wir jetzt Hand gelegt haben, wenn er wirklich ins Leben tritt, diesem Dasein Unsterblicher am Nächsten kommen und ihm in Rücksicht der Einheit der zweite Rang gebühren. Die dritte Stufe aber wollen wir später, wenn es Gottes Wille ist, ausführen. Und wie werden wir nun die uns jetzt vorliegende beschreiben und auf welche Art wird sie nach unserer Meinung zu Stande kommen?
Fürs Erste sollen Land und Wohnungen verteilt und der Ackerbau nicht gemeinschaftlich betrieben werden, [740 St.] denn dies wäre von der jetzigen Menschenart und ihrer Erziehung und Bildung zu viel gefordert. Wohl aber sollen unsere Bürger bei dieser Verteilung so etwa dies im Sinne behalten, daß jeder den Teil welcher ihm durch das Los zufällt als Gemeingut des ganzen Staates zu betrachten hat, und da dieses Land so seines Vaterlandes Erde ist, so muß er dieselbe noch mehr hegen und pflegen als Kinder ihre Mutter, so fern ja die Erde ein göttliches Wesen ist und als solches über uns Sterbliche zu gebieten hat. Gleiche Gesinnungen müssen sie aber auch gegen die einheimischen Götter und auch Dämonen hegen. Damit aber dieselben sich für alle Zukunft erhalten, so ist auch darauf zu denken daß gerade so viele häusliche Herde als sie so eben von uns verteilt wurden auch für immer bleiben und sie nie vermehrt oder verringert werden. Dies dürfte nun aber auf folgende Weise im ganzen Staate sein festes Verbleiben finden. Ein Jeder soll zum Erben seiner Wohnung und seines Grundstückes, welche ihm durchs Los zu Teil geworden sind, stets nur Einen seiner Söhne, und zwar den welchen er am Meisten lieb hat, einsetzen, der dann auch als sein Nachfolger in Bezug auf seine Pflichten gegen die Götter, Haus und Staat, Lebende und dermalen schon Vollendete eintritt. Was die anderen Kinder anlangt, falls Jemand deren mehrere hat, so soll er die weiblichen Geschlechts nach dem darüber festzustellenden Gesetze verheiraten, die Knaben aber den jüngeren Bürgern die keine Nachkommenschaft haben als Söhne zuteilen, und zwar denen unter ihnen welchen er sie am liebsten gibt und die sie am Liebsten nehmen. Fehlt es aber Diesem oder Jenem an solchen freundschaftlichen Beziehungen, oder hat er eine allzu große Zahl von männlichen und weiblichen Nachkommen, oder mangelt es im Gegenteil bei Unfruchtbarkeit an einer genügenden Zahl von solchen, so soll für alle diese Fälle diejenige Behörde welche wir als die höchste und ehrenvollste einsetzen werden in Erwägung ziehen, welche Maßregeln sowohl die Bürger welche zu viel Kinder haben als auch die welche derselben ganz ermangeln zu ergreifen haben, und so viel als möglich auf Mittel denken um die Zahl von 5040 Wohnungen stets unverrückt zu erhalten. Solcher Mittel aber gibt es viele. Denn Ehrenbezeugungen und Ehrenkränkungen, so wie Ermahnungen der jüngeren Leute durch die Greise mittelst zurechtweisender Worte, treten uns als solche Mittel zur Hemmung allzu reichlicher Zeugung und zur Beförderung der Mühe und Anstrengung welche man auf die Vermehrung der Nachkommenschaft verwenden soll entgegen, und zwar als solche die ganz geeignet sind den besprochenen Zweck zu erfüllen. Und wenn denn im äußersten Falle schlechterdings die Unmöglichkeit eintritt die Zahl der 5040 Häuser unverrückt zu erhalten und ein Überschuß von Bürgern durch die vielfachen Verbindungen derselben mit einander sich für uns ergibt und uns in Verlegenheit setzt, so bleibt uns ja noch das alte, bereits mehrfach erwähnte Mittel, nämlich die Aussendung derer welche dazu geeignet erscheinen als Kolonisten auf dem Wege freundschaftlicher Übereinkunft. Und wenn umgekehrt eine Alles überschwemmende Flut von Seuchen oder ein vertilgender Krieg hereinbrechen [741 St.] und so unsere Bürger durch den Verlust ihrer Kinder weit unter die festgesetzte Zahl herabsinken sollten, dann gilt der Grundsatz daß man zwar freiwillig keine neuen Bürger auf-nehmen darf die nicht die echte Erziehung durchgemacht haben, daß aber die Notwendigkeit, wie man sagt, selbst ein Gott nicht zu bezwingen vermag.
Und so kommt es uns denn vor als ob die jetzt gegebene Auseinandersetzung uns folgende Ermahnung gäbe, ihr Trefflichsten aller Männer, lasset nimmer ab Gleichheit, Beständigkeit und innere Übereinstimmung nach den Gesetzen der Natur in Ehren zu halten sowohl in Ansehung der Zahl als auch alles Dessen was guter und löblicher Art ist. Und so sucht denn nunmehr fürs Erste euer ganzes Leben hindurch die erwähnte Zahl aufrecht zu erhalten, und haltet sodann das richtige Maß der Höhe und Größe eures Besitzes, wie ihr sie zu Anfang einander zugeteilt habt, in Ehren, indem ihr Nichts von demselben unter einander kauft und verkauft, denn das würde weder der Gott der in dem Jedem das Seine zuteilende Lose waltete noch auch der Gesetzgeber gut heißen, vielmehr ist dies die erste Übertretung, auf welche das Gesetz anspricht, indem es im Voraus erklärt daß wer an der Verlosung Anteil nehmen wolle sich folgende Bedingungen gefallen lassen müsse oder aber nicht zugelassen werde: daß zuvörderst das Land allen Göttern geweiht sei, und daß ferner die Priester und Priesterinnen ein dreimaliges Opfer anstellen und bei jedem Male das Gelübde ablegen sollten, Derjenige welcher von den ihm zugefallenen Gebäuden oder Ländereien etwas verkaufte solle samt dem Käufer die gebührende Strafe erdulden. Zu diesem Zwecke aber soll das Eigentum auf zypressene Denktafeln für alle Folgezeit verzeichnet und diese in den Tempeln niedergelegt werden. Überdies soll die Überwachung dessen daß dies alles wirklich geschehe einer solchen Behörde der man den schärfsten Blick zutrauen darf übertragen werden, damit keine der dawider vorkommenden Umgehungen verborgen bleibe, sondern man den dem Gesetze und dem Gotte zugleich Ungehorsamen zur Strafe ziehe. Welchen großen Vorteil nun aber diese Vorschriften einem jeden Staate der sie befolgt gewähren, wenn anders nur alles sonst noch für sie Erforderliche wirklich mit ihnen verbunden ist, darüber macht, um mit dem alten Sprichwort zu reden, nur Erfahrung klug, und nicht ein nichtsnutziger Mensch, sondern nur einer von erprobter Rechtschaffenheit kann mithin darüber urteilen. Denn eine solche Einrichtung bietet eben keine sonderliche Gelegenheit sich zu bereichern dar, sondern bringt es vielmehr mit sich daß es weder notwendig noch erlaubt ist irgend einen von den eines freien Mannes unwürdigen Erwerbszweigen zu betreiben, indem schon der unehrenhafte Name des Handwerksmäßigen ein edles Gemüt zurückschreckt, noch auch nur den Wunsch zu hegen daß man auf diese Weise Geld sammeln möchte.
Mit diesem allen hängt nun noch das fernere Gesetz zusammen [742 St.] daß es keinem Privatmann gestattet ist Gold und Silber zu besitzen, sondern nur eine Münze, um den Handwerkern und allen andern Leuten ähnlicher Art welche für Lohn arbeiten, Sklaven und Beisassen, im täglichen Verkehre, in welchen man beinahe notwendig mit ihnen treten muß, diesen ihren Lohn bezahlen zu können, und darum, wollen wir, soll man in unserem Staate eben eine Münze gebrauchen die nur innerhalb seiner einen Wert hat, in allen andern Staaten aber Nichts gilt. Eine gemeinsame griechische Münze aber, die für den Krieg und den Verkehr mit fremden Staaten erforderlich ist, wie dann wenn es Gesandtschaften und andere notwendige öffentliche Ankündigungen durch Herolde, auszurichten gibt, muß zu eben diesem Zwecke freilich der Staat stets besitzen, wenn dagegen für einen Privatmann einmal die Notwendigkeit eintritt außer Landes zu gehen, so soll er sich dazu bei der Obrigkeit zuvor die Erlaubnis einholen, und wenn er sodann mit irgend welcher fremden Münze die er noch übrig behalten hat nach Hause zurückkehrt, so soll er sie in die Staatskasse abliefern und den Wert in einheimischer dafür zurückempfangen. Würde aber entdeckt daß er Etwas für sich behalten, so soll es vom Staate eingezogen werden, und nicht bloß Der welcher diese Münze ins Land gebracht, sondern auch wer mit darum gewußt und es nicht angegeben hat, soll mit Fluch und Schande belegt werden und außerdem noch eine Buße bezahlen welche nicht geringer ist als die Summe des von Jenem mitgebrachten fremden Geldes. Wer ferner heiratet soll keine Mitgift nehmen, und wer seine Tochter verheiratet keine geben. Wer ferner Geld bei einem andern niederlegt wird ihm vertrauen, und Jeder soll sich hüten auf Zinsen zu leihen, da es dem Schuldner freisteht sie nicht zu bezahlen, ja nicht einmal das Kapital zurückzugeben.
Daß es nun am Besten für einen Staat sei unter solchen Einrichtungen zu stehen, davon wird sich ein Jeder überzeugen können, wenn er, wie billig, bei der Betrachtung welcher er sie unterwirft, sie beständig auf den Ursprung und Endzweck des Staates bezieht. Es ist nämlich der Zweck welchen ein verständiger Staatsmann vor Augen hat, behaupten wir, nicht der welchen ihm der große Haufe vorschreiben wird, daß ein guter Gesetzgeber müsse darauf ausgehen, wenn anders er einen Staat bei seiner Gesetzgebung gut bedenken wolle, denselben so groß und so reich als möglich zu machen, so daß er Gold und Silber besitze und über Länder und Meere in weitester Ausdehnung herrsche. Allenfalls wird dann noch hinzugesetzt daß der rechte Gesetzgeber auch den Zweck verfolgen müsse, Tugend und Glückseligkeit möglichst im Staate zu verbreiten. Allein die Verbindung aller dieser Absichten mit einander kann nur teilweise erreicht werden, und der Begründer einer Staatsordnung muß denn doch wohl das Erreichbare sich zum Ziele setzen und das Unerreichbare dagegen nicht vergeblich verfolgen noch auszuführen versuchen. Nämlich daß die Bürger, wenn tugendhaft, so auch zugleich glückselig werden, Das kann kaum anders sein, und Dies muß er sich also zum Zwecke machen, daß sie dagegen sehr reich und doch zugleich tugendhaft werden, Das ist etwas Unerreichbares, wenn man nämlich unter Reich Dasjenige versteht was der große Haufe so nennt. Derselbe bezeichnet nämlich damit Diejenigen welche wie wenige Andere Besitztümer von dem höchsten Geldwerte haben, zu denen eben auch ein lasterhafter Mensch gelangen kann. [743 St.] Wenn sich dies aber so verhält, so werde ich nie der Menge einräumen daß ein reicher Mann in Wahrheit glücklich sei wenn er nicht zugleich tugendhaft ist, daß aber eben ein ausnehmend reicher Mann auch besonders tugendhaft sei halte ich für eine Unmöglichkeit. Warum denn, wird man mich vielleicht fragen. Weil, werde ich erwidern, nicht bloß der redliche und ungerechte Gewinn zusammen mehr als das Doppelte des bloß redlichen beträgt, sondern auch weil der Aufwand Dessen den jede Ausgabe verdrießt, mag sie nun zu ehrenvollen oder schändlichen Zwecken bestimmt sein, um das Doppelte kleiner ist als der braver Leute welche zu löblichen Zwecken keine Ausgabe scheuen. Niemals aber kann Der welcher nur die halben Einnahmen und dabei doch die doppelten Ausgaben hat der Reichere sein. Wohl aber ist er der Tugendhafte, jeder Andere aber, so lange er wirklich sparsam ist, wenigstens nicht lasterhaft, sonst aber bis zum höchsten Grade, wirklich tugendhaft aber, wie nunmehr aus dem eben Gesagten folgt, niemals. Denn wer auf gerechte wie auf ungerechte Weise Gewinn zieht, und weder zu gerechten noch zu ungerechten Dingen ausgibt, wird reich, der im höchsten Grade Lasterhafte aber pflegt, weil er meistens ein liederlicher Schwelger ist, sehr arm zu sein; wer endlich Ausgaben zu edlen Zwecken nicht scheut und nur auf gerechtem Wege erwirbt, wird zwar schwerlich ausnehmend reich, aber auch nicht ganz arm werden; und so ist denn unsere Behauptung bewiesen daß die übermäßig Reichen nicht wirklich tugendhaft sind. Sind sie aber dies nicht, so sind sie auch nicht glücklich.
Das aber war eben der Zweck welchen wir unseren Gesetzen zu Grunde legten, daß unsere Bürger möglichst glücklich und daß sie möglichst einträchtig und befreundet unter einander seien. Es möchten dies aber die Bürger schwerlich dort sein wo viele Rechtsstreitigkeiten unter ihnen stattfinden und viele Ungerechtigkeiten von ihnen gegen einander verübt werden, sondern da wo dies in möglichst unbedeutendem Grade und möglichst selten geschieht. Und eben deshalb behaupten wir daß es weder Gold noch Silber im Staate geben, noch auch ein bedeutender Gelderwerb durch Handwerke, Wucher oder schimpflichen Viehhandel in ihm Platz greifen dürfe, sondern man sich mit dem aus dem Ertrage des Landbaues begnügen müsse, und auch ihn nicht so weit treiben dürfe um dadurch gezwungen zu werden über die Sorge für Gut und Habe Dasjenige zu vernachlässigen um dessen willen Gut und Habe überhaupt vorhanden sind. Dies aber sind Seele und Körper, welche ohne die Schule der Turnkunst und alle sonstige Ausbildung es schwerlich je zu etwas Rechtem bringen. Deshalb bemerkten wir denn auch mehr als einmal daß man der Sorge um das Vermögen die niedrigste Stelle anweisen müsse, und daß, wenn es insgesamt dreierlei Dinge gibt auf welche das Streben jedes Menschen gerichtet ist, Habe und Gut bei einem richtigen Bemühen um dieselben erst das dritte und letzte, dagegen der Körper das zweite und die Seele das erste ist, und so ist denn auch die Verfassung welche wir jetzt durchgehen erst dann richtig durchgeführt wenn sie diese Rangordnung festhält. [744 St.] Wenn sie dagegen irgend ein Gesetz anordnen sollte von welchem sich zeigt daß es der Gesundheit der Bürger den Vorrang vor der Besonnenheit oder dem Reichtum vor der Gesundheit und Besonnenheit gibt, so zeigt sich hierin eine mangelhafte Durchführung. Die Frage muß daher der Gesetzgeber sich öfters vorlegen: „was ist mein Zweck?” und „ob ich wohl Dies oder Jenes erreiche oder vielmehr mein Ziel verfehle?” Denn nur so und nicht anders wird er selbst seine Gesetzgebung glücklich zu Ende zu führen und Andere dieser Mühe zu überheben vermögen.
Es soll also, gebieten wir, Niemand anders als unter den vorgeschriebenen Bedingungen den ihm zugefallenen Landesanteil antreten, und schön wäre es wenn ein Jeder auch in allen anderen Stücken mit gleichem Vermögen wie die Übrigen in die Kolonie einträte. Da Dies nun aber nicht möglich ist, sondern der Eine mehr, der Andere weniger Vermögen mitbringen wird, so müssen aus mancherlei Gründen, und namentlich um eine Ausgleichung des Verhältnisses zum Staate herbeizuführen, nach dem ungleichen Vermögen verschiedene Schatzungsklassen gemacht werden, damit obrigkeitliche Würden, Abgaben und Nutzungen nach dem abgeschätzten Vermögensbestande eines Jeden verteilt werden, und man nicht bloß nach Maßgabe der Tüchtigkeit seiner Voreltern so wie seiner selbst und leiblicher Stärke und Schönheit, sondern auch von Vermögensbesitz oder Armut, also mit völlig gleichmäßiger Berücksichtigung aller ungleichmäßigen Verhältnisse, so daß Jedem das Angemessene zu Teil wird, zu den Ehrenstellen und Ämtern gelange und somit kein Zwist hierüber entstehen kann. Deswegen muß man denn nach der Größe des Vermögens vier Schätzungsklassen machen und so Bürger erster, zweiter, dritter und vierter Ordnung, oder mit welchem andern Namen man sie bezeichnen will, unterscheiden, mögen sie nun dabei in derselben Schatzung bleiben oder aus Armen reicher oder arm aus Reichen werden, in welchem Falle sie dann in die ihnen zukommende Klasse übergehen.
Hieran möchte ich nun aber wieder folgenden Gesetzesentwurf als zunächst hiermit zusammenhängend anschließen. Es muß nämlich, wie ich meine, in einem Staate welcher von der größten aller Krankheiten frei bleiben soll, welche man Aufruhr oder noch richtiger Spaltung nennt, weder der eine Teil der Bürger in drückender Armut, noch der andere in Reichtum leben, da dies Beides jenes Beides erzeugt, und so muß denn der Gesetzgeber nunmehr jedem von Beiden eine Grenze setzen. Die Grenze der Armut sei demnach der Wert des erlosten Landesanteils, in dessen Besitz man sich erhalten muß und dessen Verringerung weder irgend ein Beamter noch auch sonst Jemand welcher Ehre und Tugend liebt ruhig mit ansehen darf; und nachdem der Gesetzgeber so dies als Maß hingestellt hat, mag er erlauben seinen Besitz auf das Zwei-, Drei-, ja Vierfache hievon auszudehnen. Wenn aber Jemand noch mehr im Besitz hat, so soll er den Überschuss, gleichviel ob er ihn durch einen Fund oder eine Schenkung oder durch Geschäftserwerb oder durch irgend sonst einen Glücksfall sich erworben hat, [745 St.] an den Schatz des Staates und seiner Schutzgötter abgeben, wenn er anders seinen guten Namen erhalten und sich vor Strafe bewahren will. Wenn aber Jemand diesem Gesetze nicht Folge leistet, so soll es anzeigen wer da will und dafür die Hälfte zur Belohnung empfangen, der Schuldige überdies den Betrag des Überschusses noch einmal als Strafe bezahlen, die andere Hälfte aber an die Götter fallen. Das gesamte Besitztum Aller aber, mit Ausnahme des ihnen durch das Los zugewiesenen, soll aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen an einem öffentlichen Orte bei der Behörde welcher das Gesetz die Überwachung dieser Verhältnisse übertragen hat, niedergelegt werden, um in allen Rechtsstreitigkeiten, so weit sie sich auf Geldangelegenheiten beziehen, die Entscheidung recht leicht und klar zu machen.
Hiernächst werden wir verordnen daß die Stadt möglichst in der Mitte des Landes liege und daß man unter allen vorhandenen Örtlichkeiten diejenige für sie auswähle welche auch sonst alle Vorteile für sie darbietet welche zu erkennen und anzugeben nichts Schwieriges ist. Sodann soll man zuvörderst die sogenannte Burg anlegen, indem man ein Heiligtum der Hestia, des Zeus und der Athene daselbst gründet und mit einer Ringmauer umgibt, und soll dann von hier aus die Stadt selbst und das ganze Land in ihre zwölf Teile zerlegen, denen dadurch ein gleicher Wert zu geben ist daß man die von gutem Lande klein und die von schlechtem größer macht. Dann teile man dieselben weiter in 5040 Grundstücke und wieder jedes derselben in zwei Teile und lasse stets zwei solcher Teile auf Ein Los fallen, so daß ein solches stets sowohl etwas von dem näher als von dem ferner liegenden Acker in sich schließt, und zwar der zunächst an der Stadt gelegene Teil mit dem an den äußersten Landesgrenzen gelegenen zusammen ein solches bildet, und dann wieder der welcher von der Stadt aus der zweite mit dem welcher es von der Grenze aus ist, und immer so weiter. Dabei muß man aber dafür sorgen daß man auch bei diesen Teilen das so eben Besprochene, nämlich die Schlechtigkeit und Güte des Bodens, dadurch wieder ausgleicht daß man sie größer oder kleiner macht. Sodann müssen aber auch die Männer in zwölf Abteilungen geteilt werden, nachdem man auch das übrige Vermögen aufgezeichnet und auch dessen möglichst gleiche Verteilung in die zwölf Teile angeordnet hat. Und alle diese zwölf Teile sollen hernach durch das Los unter zwölf Götter verteilt und jeder derselben dem Gotte welchem er dabei zufällt geweiht und benannt werden, alle insgesamt aber Bezirke, Phylen heißen. Auch die Stadt ferner muß auf dieselbe Art in ihre zwölf Teile geteilt werden wie das übrige Land, und darnach sind denn einem jeden auch zwei Wohnungen anzuweisen, die eine nach der Mitte, die andere nach den Grenzen des Landes zu. Und damit möge denn die Anlage des Staates ihr Ende haben.
Indessen müssen wir dabei jederzeit bedenken daß alles bisher Entwickelte schwerlich je auf so günstige Bedingungen trifft daß Alles dabei so ganz nach dem vorgezeichneten Entwurfe geraten kann und [746 St.] sich Männer finden die eines solchen Gemeindelebens nicht überdrüssig werden, sondern sich mit dem Besitze eines festbestimmten und nur mäßigen Vermögens zufrieden geben und die angegebenen für Jedermann feststehenden Vorschriften über Kinderzeugung, so wie die Entbehrung des Goldes, und alle andern Gebote welche der Gesetzgeber nach Maßgabe unserer bisherigen Erörterungen offenbar ihnen geben wird, ferner den Besitz eines Grundstücks in der Mitte und eines andern im Umkreise des Landes und einer Wohnung in der Mitte und einer im Umkreise der Stadt gefallen lassen, so wie Dies ihnen der Gesetzgeber vorgeschrieben hat wobei es Manchem vorkommen möchte als ob er Träume erzählte oder einen Staat und seine Bürger gleichsam aus Wachs formen wollte. Und allerdings sind dergleichen Einwände gar nicht so unrichtig, nur aber muß Jeder dabei Dies bei sich erwägen daß der Gesetzgeber uns hierauf erwidern wird: Glaubet nur nicht, liebe Freunde, bei diesen euren Einwürfen daß ich nicht selber schon daran gedacht habe, wie sich Dergleichen mit einem gewissen Rechte mir entgegenhalten läßt, aber ich bin der Meinung daß es bei allen Unternehmungen das Richtigste ist wenn man sich ein Muster aufstellt, wie das Unternommene ausfallen soll, und es diesem an der höchsten Schönheit und Wahrheit nicht fehlen läßt. Ist es dann unmöglich das eine oder das andere Stück desselben wirklich zur Ausführung zu bringen, so läßt man dieses eben fallen und führt es nicht aus, aber was unter dem Übrigen Diesem im Nächsten steht und seiner Natur nach am Meisten mit Dem was sich auszuführen ziemt verwandt ist, Das muß man dann auf jede Weise ins Werk zu setzen suchen. Also lasse man auch den Gesetzgeber seinen Plan zu Ende führen, und erst wenn dies geschehen ist, dann untersuche man gemeinsam mit ihm was von seinen Ausführungen von Anwendbarkeit und was dagegen in der Gesetzgebung nicht durchführbar sei. Denn auch selbst der Meister eines auch nur geringfügigen Werkes muß etwas in allen Stücken in sich selber Zusammenstimmendes liefern, wenn er überhaupt der Beachtung wert sein will.
Nachdem wir aber so den Beschluß gefaßt haben jene zwölf Hauptteile zu machen, müssen wir nunmehr uns auch daran wagen in Betracht zu ziehen, auf welche Art dieselben weiter zu teilen sind. Offenbar nun sind sie es in solche Teile welche wiederum möglichst viele Divisoren haben, und weiter in die sonach in diesen enthaltenen und aus ihnen sich ergebenden bis zu den 5040 hin. Nach Maßgabe hievon muß das Gesetz Phratrien, Demen und Komen, so wie die Geschwader und Züge des Heeres, ferner auch Münzen und Maße für trockene wie für nasse Gegenstände anordnen, so daß dies Alles in sich angemessen und mit einander übereinstimmend wird. Ja, man muß sich noch dazu auch nicht einmal davor scheuen daß es den Anschein von Kleinlichkeit gewinnen möchte, wenn man den Bürgern vorschreibt von allen Gerätschaften welche sie in ihrem Besitze haben keine ohne ein bestimmtes Maß zu lassen, und wenn man überhaupt es zu einem allgemeinen Grundsatz zu erheben sucht [747 St.] daß die Beobachtung der verschiedenen Teilbarkeit der Zahlen und ihrer mannigfachen Kombinationen, sowohl derer die sie in sich selbst darbieten als auch in Anwendung auf Längen und Tiefenbestimmungen und auf Töne und Bewegungen, mögen nun die letzteren in gerader Richtung nach oben oder unten oder im Kreise vor sich gehen, zu allem Möglichen nützlich ist. Mit Rücksicht auf diesen mannigfaltigen Nutzen muß daher der Gesetzgeber allen Bürgern gebieten, so weit es in ihren Kräften steht, nie die Beobachtung dieser Verhältnisse außer Acht zu lassen, und kein einziger von den zur Jugendbildung gehörigen Zweigen des Wissens hat für Haus- und Staatsverwaltung so wie für alle möglichen Künste und Gewerbe so große Bedeutung als das Rechnen. Sein wichtigster Nutzen aber ist der daß es einen von Natur Schläfrigen und Ungelehrigen aufweckt und ihm Gelehrigkeit und Schärfe des Gedächtnisses und des Verstandes mitteilt, so daß er durch göttliche Kunst seiner Naturanlage zum Trotz fortschreitet. Jedoch wird aller Unterricht in ihr nur dann wenn durch anderweitige Gesetze und Einrichtungen niedrige Gesinnung und Gewinnsucht aus den Seelen Derer verbannt wird denen diese Fertigkeit in einem genügenden und nutzbringenden Grade beigebracht werden soll, zu einem empfehlenswerten und angemessenen Erziehungsmittel. Wo dies dagegen nicht der Fall ist, da wird er unvermerkt Verschmitztheit statt Weisheit zu Wege bringen, wie man dies jetzt an den Ägyptern und Phönikiern und vielen andern Völkern in Folge der schlechten Beschaffenheit ihrer sonstigen Einrichtungen und der niedrigen Erwerbszweige welche sie betreiben wahrnehmen kann, sei es nun daß dies ein vielleicht schlechter Gesetzgeber der ihnen zu teil ward verschuldet hat, oder aber ein ungünstiges Geschick das über sie hereinbrach, oder auch irgend eine andere Ursache dieser Art. Denn auch Das, Megillos und Kleinias, dürfen wir nicht außer Acht lassen daß die Örtlichkeit eines Landes von großem Einflusse darauf ist bessere oder schlechtere Menschen hervorzubringen, und mit dieser Beobachtung darf die Gesetzgebung nicht in Widerspruch treten. Manche Orte sind nämlich in Betracht der mannigfachen Winde und der Sonnenwärme von ungewöhnlichem und verhängnisvollem Charakter, andere in Rücksicht des Wassers, noch andere auch in Bezug auf jene unsere Nahrung aus den Gewächsen der Erde, indem sie nicht nur für den Körper teils eine heilsamere, teils eine schädlichere hervorbringen, sondern auch eine solche welche nicht weniger auch auf die Seelen einen besseren oder schlimmeren Einfluß auszuüben vermag. Am Meisten aber kommt es wiederum darauf an daß in allen diesen Stücken diejenigen Orte des Landes vor allen andern bevorzugt sind welche ein göttlicher Hauch durchweht und die den Dämonen als ihr Anteil zufallen, denn davon hängt es ab ob Götter und Dämonen die jedesmal sich Niederlassenden gnädig oder ungnädig aufnehmen. Dies Alles also muß der Verständige Gesetzgeber wohl in Obacht nehmen, soweit es überhaupt für einen Menschen möglich ist Dergleichen zu erforschen, bevor er seine Gesetze zu entwerfen unternimmt, und Dies muß mithin auch von dir, lieber Kleinias, geschehen, auf dies alles wirst du zuerst deine Aufmerksamkeit zu richten haben, da du eine Pflanzstadt anlegen willst.
KLEINIAS: Gewiß, athenischer Gastfreund, du hast durchaus wohl gesprochen und ich werde nach deinen Worten zu handeln haben.